Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Eichen
Eichen[mhd. ichen »abmessen«, zu lat. aequus »gleich«], Überprüfung und Abstimmung der Messgenauigkeit und -sicherheit von Messgeräten, die für den gesamten amtl. und geschäftl. Verkehr, das Verkehrswesen sowie die Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln eingesetzt werden, mit den amtl. Normalen. Grundlage ist das Eich-Ges. i. d. F. v. 22. 2. 1985, das auch die Eichpflicht verankert, d. h. die Pflicht, alle für den Geschäftsverkehr bed. Messgeräte zu eichen. Dazu muss ein Messgerät eichfähig sein, d. h., seine Bauart muss richtige Messergebnisse und eine ausreichende Messbeständigkeit erwarten lassen. Messwerte müssen in gesetzl. Einheiten angezeigt werden. Die geeichten Gegenstände werden durch Eichstriche oder Eichstempel gekennzeichnet. Die oberste Fachbehörde für das E. ist die Physikalisch-Techn. Bundesanstalt.
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