Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ehrenwort
Ehrenwort,feierl. Versprechen einer Leistung oder Unterlassung unter Berufung auf die Ehre; rechtlich bedeutungslos.
Ehrenwort,feierl. Versprechen einer Leistung oder Unterlassung unter Berufung auf die Ehre; rechtlich bedeutungslos.