Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ehefähigkeitszeugnis
Ehefähigkeitszeugnis,das von Ausländern bei der Eheschließung geforderte Zeugnis einer Behörde ihres Heimatlandes, dass ein in den Gesetzen des Heimatlandes begründetes Ehehindernis nicht besteht (§ 1309 BGB).
Ehefähigkeitszeugnis,das von Ausländern bei der Eheschließung geforderte Zeugnis einer Behörde ihres Heimatlandes, dass ein in den Gesetzen des Heimatlandes begründetes Ehehindernis nicht besteht (§ 1309 BGB).