Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ehebruch
Ehebruch,außerehel. Geschlechtsverkehr eines Ehegatten. Nach dt. (seit 1969), schweizer. (seit 1989) und österr. (seit 1996) Recht ist E. nicht mehr strafbar.
Ehebruch,außerehel. Geschlechtsverkehr eines Ehegatten. Nach dt. (seit 1969), schweizer. (seit 1989) und österr. (seit 1996) Recht ist E. nicht mehr strafbar.