Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Effektivität
Effektivitätdie, Völkerrecht: Grundsatz, wonach die Wirksamkeit und Dauerhaftigkeit einer von den betroffenen Staaten hingenommenen tatsächl. Situation (z. B. Verlauf einer Grenze, Festlegung einer Fischereizone, Entstehung eines neuen Staates, Etablierung einer illegal zur Macht gelangten Reg.) selbstständige rechtl. Bedeutung besitzt, d. h. ohne oder gegen geltende Rechtsnormen rechtl. Verbindlichkeit erlangt. So ist z. B. die E. einer durch Bürgerkrieg entstandenen Reg. Voraussetzung für die Anerkennung durch andere Staaten.
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