Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Effekten
Effẹkten[lat.], Wertpapiere, die Anteils- und Forderungsrechte beurkunden und Gegenstand des Handels sind (Aktien, Kuxe, Obligationen, Pfandbriefe u. a.). Das E.-Geschäft der Banken umfasst die Emission und den An- und Verkauf von E. für eigene und fremde Rechnung, ferner die Beleihung (Lombard- und Reportgeschäft) sowie die Aufbewahrung (Depotgeschäft) und Verwaltung von E. (Einlösung von Zins- und Gewinnscheinen). Der E.-Markt erstreckt sich auf amtl. Handel, Freiverkehr und außerbörsl. Handel.
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