Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Edikt
Edịkt[lat.] das, obrigkeitl. Bekanntmachung; im röm. Recht Verordnungen des Magistrats, bes. der Prätoren, über die Grundsätze der Rechtsanwendung in ihrer Amtszeit; später auch Erlasse der Kaiser. In der Neuzeit einzelne Anordungen der frz. Könige, z. B. E. von Nantes (Hugenotten). - E. von Potsdam, Potsdam.
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