Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
do ut des
do ụt des [lat. »ich gebe, damit du gibst«], 1) altröm. Rechtsformel für gegenseitige Verträge oder Austauschgeschäfte; 2) Ausdruck dafür, dass mit einer Gegengabe oder einem Gegendienst gerechnet wird.
do ụt des [lat. »ich gebe, damit du gibst«], 1) altröm. Rechtsformel für gegenseitige Verträge oder Austauschgeschäfte; 2) Ausdruck dafür, dass mit einer Gegengabe oder einem Gegendienst gerechnet wird.