Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
dispositives Recht
dispositives Recht (lat. Ius dispositivum, nachgiebiges Recht), zusammenfassende Bez. für Rechtsvorschriften, von denen im Einzelfall durch Vereinbarung abgewichen werden kann. Ggs.: zwingendes Recht.
dispositives Recht (lat. Ius dispositivum, nachgiebiges Recht), zusammenfassende Bez. für Rechtsvorschriften, von denen im Einzelfall durch Vereinbarung abgewichen werden kann. Ggs.: zwingendes Recht.