Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
deutsche Geschichte.
deutsche Geschichte. Zur Vorgeschichte Mitteleuropa (Vorgeschichte).
Entstehung des »Reichs der Deutschen« Aus den zahlreichen german. Kleinstämmen der Zeit um Christi Geburt bildeten sich größere Stammesverbände neu (z. B. Franken, Sachsen, Alemannen, Bayern). Sie besetzten auch die Gebiete innerhalb der röm. Reichsgrenzen und übernahmen Grundelemente der röm. Kultur sowie Reste der spätantiken Verwaltungs- und Wirtschaftsstrukturen. Die dt. Stämme, mit anderen Volksgruppen im Reichsverband Karls d. Gr. vereinigt, lösten sich aus diesem Verband in den Verträgen der Reichsteilungen (Fränkisches Reich) von Verdun (843), Meerssen (870) und Ribemont (880). Ludwig der Deutsche erhielt 843 das Ostfränk. Reich, 880 war mit dem Erwerb auch der W-Hälfte Lothringens im Wesentlichen die (bis 1648 gültige) Grenze zw. Frankreich und Dtl. festgelegt. Während des späten 9. und frühen 10. Jh. erstarkten im Abwehrkampf gegen Ungarn und Slawen die dt. Stammesherzogtümer: Franken, Schwaben, Bayern und Sachsen. Mit der Wahl eines gemeinsamen Königs der ostfränk. (dt.) Stämme, Konrad I. (911-918), zum König des Ostfränk. Reiches wurde der Zusammenhang mit dem Gesamtreich der Karolinger aufgegeben und die Unteilbarkeit des Ostfränkischen Reichs dokumentiert; 920 tauchte der Begriff Regnum teutonicum auf. Der Prozess der Herausbildung eines neuen Reiches mit eigener Staatlichkeit hatte einen gewissen Abschluss gefunden. Dennoch verweist die neuere Forschung darauf, dass erst seit dem 11. Jh. neben die fränk. Tradition zunehmend ein »dt. Bewusstsein« trat und es erst seitdem üblich wurde, die Bev. als Deutsche und das Reich als »Reich der Deutschen« zu bezeichnen. Seit dem 11. Jh. wurde der noch nicht zum Röm. Kaiser gekrönte Herrscher Rex Romanorum (Röm. König) genannt. Staatsrechtlich war durch die Nachfolge der im dt. Regnum (Reich) gewählten Könige im röm. Kaisertum das (Sacrum) Romanum Imperium (Hl. Röm. Reich) entstanden und innerhalb dessen das Regnum, für das sich ohne verfassungsrechtl. Fixierung in mittelhochdt. Zeit der Name »das dt. Land« (endgültig seit dem 16. Jh. »Dtl.«) einbürgerte.
Zeit der Ottonen und Salier (919-1137) Heinrich I. (919-936), nur von Sachsen und Franken zum König erhoben, erlangte allmählich dank seiner Erfolge nach außen (Sieg über die Ungarn bei Riade 933) die Anerkennung auch in Schwaben und Bayern. Otto I., d. Gr. (936-973), führte das Werk seines Vaters in der Sicherung des Reiches nach außen und innen fort: An der O-Grenze wurden 936/937 Marken gegen die Slawen (unter Hermann Billung und Gero) sowie 968 Bistümer zur Slawenmission (Merseburg, Zeitz, Meißen, Brandenburg, Havelberg) errichtet. Gegen die Ungarn gelang 955 auf dem Lechfeld bei Augsburg ein entscheidender Sieg, im selben Jahr auch gegen die Slawen, die bayer. Ostmark (Österreich) wurde wiederhergestellt. 950 wurde Böhmen unterworfen. 963 musste Polen die Oberhoheit des Reiches anerkennen. Stütze des Königs im Innern war der Episkopat (Reichskirchensystem). 951/952 zog Otto erstmals nach Italien und nannte sich ohne Krönung Rex Francorum et Langobardorum; auf einem 2. Italienzug 961-965 wurde er 962 in Rom zum Röm. Kaiser (Imperator Romanorum) gekrönt. Das Regnum Italiae umfasste Ober- und Mittelitalien mit Ausnahme des päpstl. Herrschaftsgebiets. Otto II. (973-983) war um die Sicherung des vom Vater Erreichten bemüht, doch beim großen Slawenaufstand 983 gingen alle ostelb. Gebiete verloren. Otto III. (983-1002) vermochte sein Ziel einer Erneuerung (Renovatio) des Röm. Reiches (Dtl. und Italien sollten von Rom aus regiert werden) nicht zu verwirklichen. Heinrich II. (1002-24) wandte sich von den universalist. Plänen Ottos II. ab, konnte die kaiserl. Oberhoheit aber weder gegen Polen noch gegen Ungarn behaupten. Innenpolitisch stützte er sich verstärkt auf die Reichskirche.Konrad II. (1024-39), erster Angehöriger des sal. Herrscherhauses, erwarb durch Erbvertrag 1032 das Königreich Burgund (Arelat). Unter den ersten Saliern erreichte das Reich die höchste Stufe seiner Macht. Konrads Sohn, Heinrich III., der schon 1026 gewählt, 1028 gekrönt worden war und 1039-56 regierte, war von der kluniazens. Erneuerungsbewegung stark geprägt und nahm Einfluss auf die Reform von Kirche und Papsttum, das er aus der Abhängigkeit röm. Adelsfamilien befreite. Böhmen und Ungarn wurden unterworfen und zu Reichslehen erklärt. In der Zeit Heinrichs IV. (1056-1106) verstärkte sich die Gegnerschaft des Papsttums gegen jede Art des Einflusses von Laien auf kirchl. Angelegenheiten, schließlich auch gegen die königl. Kirchenherrschaft. Im Innern, wo er sich auf Ministerialen und das Bürgertum der aufstrebenden Städte stützte, geriet Heinrich in Gegensatz zu den Fürsten. Diese Entwicklung führte zum Investiturstreit (1075 Verbot der Laieninvestitur, 1076 Kirchenbann über Heinrich, 1077 sein Gang nach Canossa). Erst Heinrich V. (1106-25) erreichte im Wormser Konkordat 1122 die Beendigung des Investiturstreits mit unterschiedl. Regelung in Dtl. und Italien, wo der König praktisch jeden Einfluss auf die Besetzung kirchl. Ämter verlor. Der sich im 12. Jh. vollziehende Übergang von der Grundherrschaft mit der ihr eigentüml. Naturalwirtschaft zu einem System der Zinsgutbewirtschaftung mit der Möglichkeit, die Frondienste abzulösen, Rechtsstellung der Bauern: An die Stelle einer weitgehenden Bindung an die Scholle trat relative Freizügigkeit. Neben die altadlige Reichsaristokratie traten seit dem 11. Jh. zunehmend Ministerialen; die Reichsministerialen wurden zur Hauptstütze des sal. und stauf. Königtums bei der Verwaltung des Reichsgutes. Das seit dem 10./11. Jh. aufkommende Städtewesen ließ seit dem 12. Jh. die Städte zu einer wichtigen Stütze des Königtums und einem Instrument der Territorialherren beim Aufbau der Landesherrschaft werden; das Bürgertum wurde Träger der weiteren wirtsch. Entwicklung. - Erstmals in freier Wahl, in Abkehr von Geblütsrecht und Designation, wurde Lothar III. von Supplinburg (1125-37) nach dem Aussterben der Salier zum König erhoben.
Zeit der Staufer (1138-1254) Mit der Königswahl des Staufers Konrad III. (1138-52) gegen den von Lothar designierten Welfen Heinrich den Stolzen wurde der staufisch-welf. Gegensatz begründet. Friedrich I. Barbarossa (1152-90) hatte die alte Größe des röm. Kaisertums (1155 Kaiserkrönung in Rom) zum Ziel, einschließlich der Beherrschung Italiens. In Dtl. wurde der mächtige Heinrich der Löwe von Friedrich 1178-81 seiner Lehen (die Herzogtümer Sachsen und Bayern) enthoben und unterworfen. Seine größte territoriale Ausdehnung fand das Reich unter Heinrich VI. (1190-97), als diesem 1194 das unteritalien. Königreich Sizilien als Erbe seiner normann. Gattin Konstanze zufiel. Doch stürzten das Misslingen seines Erbreichsplans und sein früher Tod 1197 das Reich in die Doppelwahl 1198 zw. dem jüngsten Sohn Friedrich Barbarossas, Philipp von Schwaben, und Otto IV. von Braunschweig, dem Sohn Heinrichs des Löwen. Als Philipp, mit Frankreich verbündet, sich gegen den von England gestützten Otto durchzusetzen begann, wurde er 1208 ermordet. Als Otto IV., 1209 zum Kaiser gekrönt, die stauf. Politik, v. a. in Italien, wieder aufzunehmen suchte, erhob Papst Innozenz III. 1212 Friedrich II., den Sohn Heinrichs VI., zum Gegenkönig. Der englisch-frz. Gegensatz v. a. war ausschlaggebend für die Entscheidung des dt. Thronstreits zugunsten Friedrichs II. (1212-50). Obwohl Friedrich nur 1212-20, 1235/36 und 1237 in Dtl. war, nahm er starken Einfluss auf die dt. Politik. Seine Bemühungen um Wiederherstellung und Ausbau des Reichsgutes wurden durch die Fürstenprivilegien (1220, 1231/32; Reichsgrundgesetze) zwar eingeschränkt, aber auch der Territorialpolitik der Reichsfürsten wurden damit Grenzen gesetzt. Die Wiederaufnahme der stauf. Politik in Oberitalien führte zur Entstehung der Parteien von Guelfen und Ghibellinen, die erneute Auseinandersetzung mit dem Papsttum zur Wahl der Gegenkönige Heinrich Raspe (1246) und Wilhelm von Holland (1247). Der Sohn Friedrichs, Konrad IV. (1250-54), starb im Kampf um das unteritalien. Erbe; der letzte Staufer, Konradin, wurde 1268 in Neapel hingerichtet.Inzwischen hatte sich die dt. Herrschaft und Kultur durch die deutsche Ostsiedlung gewaltig ausgedehnt. Um die Mitte des 12. Jh. begann die endgültige Unterwerfung der Slawen an Havel, Elbe und Oder, v. a. durch Albrecht den Bären und Heinrich den Löwen. Nach dessen Sturz wurden die slaw. Fürsten in Mecklenburg und Pommern selbst reichsunmittelbare Herzöge. Der Dt. Orden setzte sich 1226 in Preußen fest und gründete hier einen eigenen Staat, dem noch Kurland, Livland und Estland angegliedert wurden. Auch im geistigen Leben war das Zeitalter der Staufer eine Blütezeit: Die ritterl. Kultur mit Minnesang und höf. Epik (Walther von der Vogelweide, Wolfram von Eschenbach), die bildende Kunst mit Spätromanik (»stauf. Kunst«) und den Anfängen der Gotik; die Berührungen mit Byzanz und dem Orient in den Kreuzzügen brachten mannigfache kulturelle Anregungen.
Spätmittelalter (1254-1517) Nach einer Doppelwahl (1257 Richard von Cornwall und Alfons X. von Kastilien und León) vermochte erst Rudolf I. von Habsburg (1273-91), der gegen Ottokar II. von Böhmen gewählt wurde und diesen 1278 besiegen konnte, die Königsmacht nach dem »Interregnum« (1254-73) wiederherzustellen. Er legte mit dem Erwerb der Herzogtümer Österreich, Steiermark und Krain im O den Grund für die habsburg. Hausmacht. Heinrich VII. von Luxemburg (1308-13) konnte 1311 Böhmen für seinen Sohn Johann erwerben; der Versuch, 1310-13 die Reichsmacht in Italien wiederherzustellen, brachte ihm die Kaiserkrone (1312), scheiterte jedoch durch seinen frühen Tod. In einer Doppelwahl 1314 wurden der Wittelsbacher Ludwig IV., der Bayer, (1314-47) und der Sohn Albrechts I., Friedrich III., der Schöne, von Österreich (1314-30) gewählt, den Ludwig 1322 bei Mühldorf am Inn bezwingen konnte. Ludwigs Ausgreifen nach Italien (1323) führte zur letzten großen Auseinandersetzung zw. Kaisertum und Papsttum (Johannes XXII.). Die Ansprüche auf päpstl. Bestätigung ihrer Königswahl wiesen die Kurfürsten im Kurverein von Rhense 1338 zurück. Der Luxemburger Karl IV. (1346-1378), gegen die rigorose Hausmachtpolitik Ludwigs gewählt, machte Böhmen zum Kernland des Reiches. Durch Gewinnung Schlesiens (1348) und Brandenburgs (1373) u. a. Gebiete stärkte er seine Hausmacht. Obwohl er sich 1356 in Arles zum König von Burgund hatte wählen lassen, überließ er dieses bald dem frz. Einfluss. 1355 wurde er zum Kaiser gekrönt. Die Goldene Bulle (1356), das wichtigste Reichsgesetz des MA., gewährleistete unzweifelhafte Königswahlen und schuf mit der Sicherung der Vorzugsstellung der Kurfürsten eine starke Klammer des Reichsverbandes. Der Ritterstand verlor mit dem Ende der Kreuzzüge, der Festigung der Landesherrschaft und dem Aufblühen der Städte (13./14. Jh.) seine ständ. und kulturelle Bedeutung. Doch waren ritterl. Ideale, Literatur und Lebensstil Leitbilder auch für das aufstiegsbeflissene Bürgertum. Spätmittelalterl. Religiosität und religiöse Literatur erlangten ihren Höhepunkt in der dt. Mystik. Die Wissenschaften fanden in den unter landesherrl. Patronage errichteten Universitäten (Prag 1348, Wien 1365, Heidelberg 1386, Köln 1388, Erfurt 1392) Eingang.Unter König Wenzel (1378-1400), Sohn Karls IV., verlagerte sich der Schwerpunkt der Reichspolitik vom königl. Hof auf die Reichstage; unter seinem Nachfolger Ruprecht von der Pfalz (1400-10) erfolgte eine weitere Schwächung der Königsmacht. Nach der Doppelwahl der beiden Luxemburger Jobst von Mähren und Brandenburg und Sigismund von Ungarn verhalf nur Jobsts jäher Tod Siegmund (1410-37) zur allg. Anerkennung als Röm. König. Die auch durch persönl. Einsatz Siegmunds erreichte Überwindung des Abendländ. Schismas, die Berufung des Konstanzer und des Basler Konzils, schließlich die Kaiserkrönung 1433 führten jedoch nicht zur Stärkung der Königsgewalt. Die in Konstanz erfolgte Verurteilung des Prager Magisters J. Hus als Ketzer und seine Verbrennung lösten den bewaffneten Aufstand der Hussiten gegen Sigismund aus (Hussitenkriege 1419-36). Wegen der benötigten Hilfe des Reiches, insbesondere der Kurfürsten, für seine Politik musste er Reichsbefugnisse preisgeben. Aufgrund der Bestrebungen der Kurfürsten, ihren Machtanstieg im Reich zu behaupten, wurde das Königtum auf den Reichstagen 1434, 1435 und 1437 erstmals mit Vorstellungen einer Reichsreform (Reformatio Sigismundi) konfrontiert. Kaiser Friedrich III. (1440-93) war untätig im Reich, sperrte sich aber gegen jede Minderung der kaiserl. Gewalt und damit gegen eine Reichsreform.Der Schwerpunkt der Macht im Reich hatte sich, beginnend mit dem »Interregnum«, dem Übergang zur freien Königswahl und dem Erstarken der Landesfürsten seit 1254, zunehmend vom Reich in die landesherrl. Territorien verlagert; im Unterschied zum Ausbau frühmoderner Flächenherrschaftsstaaten in den Nachbarmonarchien W-Europas blieb das Reich bis zu seinem Ende 1806 den Formen des mittelalterl. »Personenverbandsstaates« verhaftet. Die führenden Geschlechter unter den Landesfürsten waren neben den Habsburgern die Wittelsbacher, seit 1180 Herzöge von Bayern (Altbayern), seit 1214 auch im Besitz der Rheinpfalz (Kurpfalz); die Askanier, 1134-1319 Markgrafen von Brandenburg und 1180-1422 Herzöge von Sachsen-Wittenberg; die Wettiner, Markgrafen von Meißen, seit 1247/64 auch Landgrafen von Thüringen und seit 1423 Herzöge (Kurfürsten) von Sachsen; die Welfen, seit 1235 Herzöge von Braunschweig-Lüneburg; die Hohenzollern, seit 1191 Burggrafen von Nürnberg, seit 1415 Markgrafen (Kurfürsten) von Brandenburg. Ein inneres Gegengewicht zur fürstl. Macht entwickelte sich allerdings in den Landständen. Neben dem Kaiser kam auch der Reichstag zu wachsender Bedeutung, in dem neben den Kurfürsten, Fürsten und Reichsgrafen allmählich auch die Reichsstädte eine Vertretung erlangten. Die Reichsreformbewegung, geführt vom Kurfürsten und Erzbischof von Mainz, Berthold von Henneberg, erreichte während der Regierung Maximilians I. (1493-1519), der wegen der erforderl. Hilfen gegen die Türken (Türkensteuer) und Ungarn sowie seiner sofort einsetzenden Italienpolitik zu direkten Verhandlungen mit den Reichsständen gezwungen war, ein allg. Fehdeverbot (Ewiger Landfriede 1495), die Einteilung des Reichs in zehn Reichskreise und die Einsetzung eines Reichskammergerichts. Maximilian nahm als Erster ohne päpstl. Krönung den Kaisertitel an. Die folgenden Herrscher, nur noch Karl V. ausgenommen, nannten sich gleich nach der Wahl »Erwählter Röm. Kaiser«, während die Thronerben seitdem den Titel eines »Röm. Königs« führten.Trotz der Schwäche der Reichsgewalt breitete sich die dt. Siedlung auch nach dem Untergang der Staufer zunächst noch weiter nach NO aus. Die Hanse als Zusammenschluss der norddt. Städte erlangte die Vormachtstellung in Nordeuropa. Erst im 15. Jh. erlag der Dt. Orden dem polnisch-litauischen Reich. Das 16. Jh. brachte den Niedergang der Hanse. Im W hatte sich ein neues burgund. Reich gebildet, das unter der Herrschaft einer Nebenlinie des frz. Königshauses seit 1390 auf die dt. Niederlande (Brabant, Hennegau, Holland, Luxemburg) übergriff und sie dem Dt. Reich entfremdete. Erst die Ehe (1477) Maximilians mit der Tochter Karls des Kühnen, Maria von Burgund, brachte die Habsburger wieder in den Besitz Burgunds (1482). Im O sicherte Maximilian durch Eheverbindungen seiner Enkel den Anspruch auf den künftigen Erwerb Böhmens und Ungarns für sein Haus (1526 durch Ferdinand I. realisiert). Die Ehe seines Sohnes Philipps des Schönen mit Johanna der Wahnsinnigen begründete die Vereinigung der Reiche Aragonien, Kastilien und Neapel-Sizilien mit den habsburg. und burgund. Ländern in der Hand seines ältesten Enkels Karl (1516). Im SW trennte sich die schweizer. Eidgenossenschaft, die im Kampf gegen die habsburg. Herrschaft entstanden war, vom Reich; sie versagte seit 1495 den Reichsgesetzen die Anerkennung. Der Verfall des Reichs beeinträchtigte weder die wirtsch. noch die kulturelle Entwicklung. Die Städte, die bis zum Ende der Stauferzeit häufig in meist heftigen Kämpfen ihre Freiheit gegen den Stadtherrn errungen hatten (Freie Städte), versuchten im Spät-MA., sich in Städtebünden (z. B. Rhein. Städtebund von 1254 und 1381) zusammenzuschließen; sie blühten teils als Reichsstädte, teils unterlagen sie dem Landesfürstentum, errangen jedoch wirtsch. die Führung. Wie Lübeck und Köln unter den Hansestädten, so traten Augsburg (Fugger), Ulm, Straßburg und Nürnberg unter den süddt. Städten hervor. Als herausragender Vertreter des dt. Frühkapitalismus gewann dessen berühmtester Vertreter, J. Fugger, der Reiche, als Finanzier der Habsburger auch polit. Einfluss. Zugleich kündigte sich immer stärker die soziale Unruhe der Bauernschaft an, die seit der Bundschuhbewegung in den 1490er-Jahren eine ernst zu nehmende soziale Kraft darstellte. In den Bergbau- und Hüttenzentren wuchs ein nicht bodenständiges, von Löhnen abhängiges (Vor-)Proletariat heran, das ein neues Element sozialer Unruhe war und im Bauernkrieg 1524/25 eine beträchtl. Rolle spielte. - Der Einfluss der italien. Renaissance und des Humanismus bewirkte in Dtl. eine Blüte von Kunst und Wissenschaft und eine Ausbreitung des röm. Rechts, was nicht zuletzt auch durch das sich entwickelnde Universitätswesen gefördert wurde.
Reformation und Gegenreformation, das konfessionelle Zeitalter (1517-1648) Den Ausgangspunkt der Reformation bildeten M. Luthers 95 Thesen von 1517, zu deren rascher Verbreitung v. a. die Luther anfangs fast durchgängig zustimmenden Humanisten beitrugen; die durch Luthers Auftreten gegen die reformbedürftige Kirche bewirkte Auflösung der mittelalterl. europäischen Weltordnung als einer einzigen Christenheit gab der Reformation eine weit reichende Wirkung. Indirekt setzte Luthers Landesherr, Kurfürst Friedrich der Weise von Sachsen, durch, dass Luther vor dem Reichstag in Worms 1521 begründen konnte, weshalb er den Widerruf seiner Lehren verweigerte; er wurde im Wormser Edikt als Ketzer in die Reichsacht erklärt, von seinem Landesherrn aber auf der Wartburg in Sicherheit gebracht. Kaiser Karl V. (1519-56) wurde durch seine vier Kriege gegen Franz I. von Frankreich (1521-26, 1527-29, 1534-36 und 1542-44) und die Abwehr der Türken gehindert, der Reformation machtvoll entgegenzutreten. Aus dem Bauernkrieg 1524/25 gingen die Landesfürsten gestärkt hervor. Zur Durchführung des Wormser Edikts schlossen sich die kath. Stände im Bündnis von Regensburg (1524) und dem von Dessau (1525), die evang. gegen diese im Gotha-Torgauer Bündnis (1526) zusammen. Gegen den Beschluss der Durchführung des Wormser Edikts auf dem Reichstag zu Speyer 1529 unterzeichneten die evang. Reichsstände unter Führung Philipps I. von Hessen eine Protestation (nach der die Evangelischen seither Protestanten genannt wurden). Neben der Lehre Luthers breitete sich v. a. im oberdt. Raum das Gedankengut Zwinglis aus. Nach der Rückkehr des 1530 in Bologna vom Papst zum Kaiser gekrönten Karl V. nach Dtl. wurde 1530 der Reichstag in Augsburg abgehalten (Augsburgische Konfession), dessen Ausgang den letzten Ausschlag zum Abschluss des Schmalkald. Bundes (1531) der prot. Stände gab. Die sich verfestigenden luth. Landeskirchen grenzten sich scharf gegen radikale Strömungen, seit 1527 bes. gegen das Täufertum ab. Karl V. entschloss sich 1546 zum militär. Vorgehen gegen die im Schmalkald. Bund geeinten luth. Reichsstände. Obwohl der Schmalkald. Krieg für ihn in der Schlacht bei Mühlberg (24. 4. 1547) siegreich endete, vermochte er diesen Erfolg politisch nicht zu nutzen. Einer monarch. Reichsreform widersetzten sich auch die kath. Reichsstände. Der Augsburger Religionsfriede von 1555 brachte die endgültige konfessionelle Spaltung in Dtl., Karl V. zog sich 1556 resignierend zurück; die Kaiserwürde ging an seinen Bruder Ferdinand I. (1556-64) über.Gegen den in Lutheraner und Kalvinisten geteilten Protestantismus erfolgte die Ausbildung der Gegenreformation, als deren polit. Zentrum Österreich und Bayern einen geschlossenen Block im S des Reiches bildeten. Unter führender Beteiligung der Jesuiten (u. a. seit 1555/56 an der Univ. Ingolstadt) wurde sie politisch nur allmählich wirksam, da Ferdinand I. durch die Abwehr der Türken außenpolitisch zum Taktieren gezwungen war und Maximilian II. (1564-76) dem Protestantismus zuneigte. Erst in der Regierungszeit Rudolfs II. (1576-1612) verschärfte der Katholizismus seine Maßnahmen. Im Anschluss an den Reichstag von 1608 bildete sich unter kurpfälz. Leitung die prot. Union, der 1609 - unter bayr. Führung - die kath. Liga gegenübertrat. Auch Kaiser Matthias (1612-19) konnte die konfessionellen Gegensätze nicht abbauen, und die entschieden kath. Haltung Ferdinands II. (1619-37), seit 1617 König von Böhmen, führte mittelbar zum Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges, der sich vom Glaubenskrieg zum europ. Machtkampf auf dt. Boden wandelte. Beendet wurde er durch den 1648 unter Garantie Frankreichs und Schwedens geschlossenen Westfäl. Frieden, dessen Bedeutung v. a. darin bestand, dass die Territorialisierung des Reiches in fast 300 landeshoheitl. Einzelstaaten legalisiert wurde. Die Gewalt des Kaisers blieb fortan auf die formelle Lehnshoheit, einzelne Reg.- und Privatrechte beschränkt. Das Kurfürstenkolleg wurde erweitert (Pfalz/Bayern 1648, Kurbraunschweig/Hannover 1692).
Zeitalter des Absolutismus (1648-1789) Der Überwindung der sozialen und wirtsch. Katastrophe, insbesondere der Bevölkerungsverluste des Dreißigjährigen Krieges, dienten u. a. staatlich gelenkte Bevölkerungspolitik, landwirtsch. Förderungsprogramme, Wiederbelebung des Handwerks in den Städten und verbesserte Möglichkeiten für den Handel; der Wiederaufbau leitete unmittelbar in kameralist. und merkantilist. Wirtschaftsformen über. Parallel dazu war in den dt. Territorien die Tendenz zur Ausbildung des absolutist. und dynast. Fürstenstaats zu beobachten, die allerdings nicht einheitlich verlief. Der moderne, zentral regierte, antiständ. Staat fand in Brandenburg seit Friedrich Wilhelm, dem Großen Kurfürsten (1640-88), seine Verwirklichung. Die Militarisierung des sozialen und polit. Lebens in Brandenburg-Preußen ermöglichte den Aufstieg dieses Staates zunächst zu führender Stellung in Norddeutschland und schließlich zur dt. und europ. Großmacht. Es kam dadurch zu einem preußisch-österr. Dualismus im Reich, der bis 1871 bestimmend blieb. Der Frieden von Oliva (1660) garantierte die Souveränität des Kurfürsten von Brandenburg im Herzogtum Preußen. 1701 erhob sich Friedrich III. von Brandenburg als Friedrich I. zum König in Preußen (bis 1713). Gleichzeitig stieg Österreich nach dem Sieg über die Türken am Kahlenberg (1683) und dem Frieden von Karlowitz (1699) zur europ. Großmacht auf.In der Zeit Kaiser Leopolds I. (1658-1705) wurde das Reich durch die Wechselwirkung zw. der Türkengefahr und der Expansionspolitik König Ludwigs XIV. von Frankreich (Rheinbund [1658-68]) bedroht. Nach dem niederländisch-frz. Krieg, 1672 durch einen frz. Angriff von dt. Boden aus eingeleitet und 1674 zum Reichskrieg ausgeweitet, mussten sich Kaiser und Reich 1679 dem Frieden von Nimwegen anschließen; die Augsburger Allianz (1686) konnte die Ausbreitung Frankreichs (Reunionen, 1681 Wegnahme Straßburgs) nicht wieder zurückdrängen (1688/89 Verwüstung der Pfalz als Folge des Pfälzischen Erbfolgekrieges). Der sächs. Kurfürst Friedrich August I. (August der Starke) war 1697 zum poln. König gewählt worden (Personalunion bis 1763), Kurfürst Georg Ludwig von Hannover hatte 1714 die Nachfolge der brit. Könige angetreten (Personalunion bis 1837). Der säkulare Gegensatz Bourbon-Habsburg erreichte im Span. Erbfolgekrieg (1701-13/14) und im Poln. Thronfolgekrieg (1733-35) gesamteurop. Ausmaß und mündete nach dem Erlöschen des habsburg. Mannesstamms (Pragmatische Sanktion) in den Österr. Erbfolgekrieg (1740-48). Behielt schließlich das habsburg. Erbhaus durch die Kaiserwahl des Gemahls der Maria Theresia, Franz I. Stephan (1745-65), auch die vornehmste Stellung im Reich, so verfestigte sich der preußisch-österr. Dualismus im Siebenjährigen Krieg (1756-63) und brach im Fürstenbund von 1785 und in den Poln. Teilungen erneut aus. Im Preußen König Friedrichs II., des Großen, im Österreich Kaiser Josephs II. (1765-90), im Bayern des Kurfürsten Maximilian III. Joseph, in der Kurpfalz und in Bayern unter Karl Theodor sowie im Baden des Markgrafen Karl Friedrich, aber auch in zahlreichen anderen Territorialstaaten prägte sich die Verbindung von Absolutismus und Aufklärung aus; Letztere führte zu vielseitiger innerer Reformpolitik. Das Bürgertum gelangte zu neuer Bedeutung. Das letzte Drittel des 18. Jh. brachte eine geistige Blütezeit der klass. Literatur, den Beginn der Romantik und der (idealist.) Philosophie in Deutschland.
Das Ende des Reiches und die Befreiungskriege (1789-1813/14) Angesichts der Bedrohung durch die Frz. Revolution trat der preußisch-österr. Gegensatz vorübergehend zurück. Kaiser Leopold II. (1790-92) und König Friedrich Wilhelm II. von Preußen (1786-97) vereinbarten 1791 die Pillnitzer Konvention, die zur Intervention in Frankreich aufrief und am 20. 4. 1792 zur frz. Kriegserklärung führte. Unter dem Druck der Koalitionskriege (das linke Rheinufer fiel 1801 im Frieden von Lunéville an Frankreich) wurde die Auflösung des Reiches eingeleitet, dessen polit. und rechtl. Grundlagen, schon 1795 von Preußen im Basler Frieden preisgegeben, der Reichsdeputationshauptschluss 1803 weitgehend zerstörte: Durch Säkularisation und Mediatisierung wurden fast alle geistl. Territorien beseitigt, so auch die Kurfürstentümer Köln und Trier. Als neue Kurfürstentümer entstanden Hessen(-Kassel), Baden, Württemberg und Salzburg. Die auf die österr. Niederlage von 1805 folgende Aushöhlung der Reichsidee mit der Erhebung Bayerns und Württembergs zu Königreichen, Badens und Hessen-Darmstadts zu Großherzogtümern, alle eng verbunden mit Frankreich, gipfelte in der Gründung des Rheinbunds (1806). Das frz. Ultimatum, das Franz II. (1792-1806) zur Niederlegung der Kaiserkrone zwang (6. 8. 1806), bedeutete das Ende des Hl. Röm. Reiches. Nach dem verlorenen 4. Koalitionskrieg von 1806/07 (Niederlage Preußens bei Jena und Auerstedt, 1806; Friede von Tilsit, 1807) sah sich der Großteil Dtl.s der europ. Hegemonie Frankreichs unterworfen. In Österreich erlebte die Reformpolitik der Erzherzöge Karl und Johann und des Ministers J. P. von Stadion nur eine kurze Phase der Erfüllung bis zur militär. Niederlage (1809) und dem Aufstieg Metternichs. In den von K. Freiherr vom Stein, K. A. Fürst von Hardenberg und G. von Scharnhorst durchgesetzten preuß. Reformen (Bauernbefreiung, Städteordnung [Selbstverwaltung], Gewerbefreiheit, Steuer-, Heeres- [allg. Wehrpflicht] und Bildungsreform) wurde ein Umbau von Staat und Gesellschaft eingeleitet. Auf die militärisch erfolgreichen Befreiungskriege 1813/14 (v. a. Völkerschlacht bei Leipzig, 16.-19. 10. 1813) folgte im Wiener Kongress (1815) neben der staatl. Neuordnung Mitteleuropas auch die Regelung der territorialen Gliederung und verfassungsmäßigen Ordnung Dtl. im Dt. Bund, einem losen Staatenbund auf der Grundlage der Dt. Bundesakte vom 8. 6. 1815 (1820 ergänzt durch die Wiener Schlussakte). An Mehrheitsentscheidungen des Dt. Bundes waren die 37 souveränen Fürsten und vier freien Städte gebunden; drei fremde Souveräne (die Könige Großbritanniens, der Niederlande und Dänemarks) waren für ihre dt. Besitzungen Mitgl. des Dt. Bundes.
Deutscher Bund und Gründung des Deutschen Reiches (1815-1871) Der Dt. Bund konnte die erwachende nat. Einheitsbewegung nicht befriedigen. Der unter österr. Präsidentschaft stehende Bundestag in Frankfurt am Main bestand aus den Gesandten der Einzelstaaten, während eine gemeinsame Volksvertretung fehlte. Der leitende österr. Minister K. W. Fürst Metternich gewann die Führung der Bundespolitik; im Kampf gegen die nat. und liberalen Bestrebungen, die zuerst bes. in der Studentenschaft (Burschenschaft) hervortraten, veranlasste er die Karlsbader Beschlüsse von 1819 und die gefürchteten »Demagogenverfolgungen«. Die Teilnahme des liberalen Bürgertums am polit. Prozess war damit zunächst unterbunden (»Restauration«). Zwar wurden in Süd-Dtl. bereits 1818/19 Volksvertretungen geschaffen und der Liberalismus bedeutsam, doch hielt Preußen am Absolutismus fest und unterstützte die Politik Metternichs. 1832 kam es zur Massenkundgebung in der Pfalz, dem Hambacher Fest, was mit weiteren Repressionsmaßnahmen beantwortet wurde. Unter preuß. Führung kam 1834 der Dt. Zollverein zustande, der dem größten Teil Dtl.s (ohne Österreich) die wirtsch. Einheit gab. Gefördert auch durch den Bau der ersten Eisenbahnen (1835 Nürnberg-Fürth, 1839 Leipzig-Dresden) setzte nun das Industriezeitalter ein.
Der Gedanke der nat. Einheit und der Ruf nach Verwirklichung des Rechts- und Verfassungsstaats erhielten durch die frz. Julirevolution (1830) neue Impulse. Das Bürgertum neigte immer mehr liberalen und nat. Ideen zu; in dieser Unruhe des »Vormärz« bildeten sich die ersten Ansätze dt. Parteien heraus. Das Übergreifen der mit der frz. Februarrevolution 1848 einsetzenden Bewegung auf Dtl. in Gestalt der v. a. vom bürgerl. Mittelstand getragenen Märzrevolution ließ das metternichsche System einstürzen und mündete in die Frankfurter Nationalversammlung. Nachdem König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen die ihm angebotene Kaiserkrone (am 28. 3. 1849 zum »Kaiser der Deutschen« gewählt) abgelehnt hatte und nur die kleineren dt. Staaten zur Annahme der Reichsverfassung bereit waren, war die bürgerl. Revolution gescheitert; die Aufstände in Sachsen, Baden und der Pfalz wurden niedergeworfen.
Nach 1850 wurden die alten verfassungsrechtl. Zustände des Dt. Bundes nach dem Scheitern der Frankfurter Nationalversammlung und dem preuß. Rückzug vor dem österr. Ultimatum (Olmützer Punktation, 29. 11. 1850) wiederhergestellt. Während v. a. in den süddt. Staaten die Reaktion nur zögernd einsetzte, wurde in der Monarchie der Habsburger der Scheinkonstitutionalismus von 1849 annulliert und ein Neoabsolutismus errichtet. In dieser Situation verfassungspolit. Rückschritts gingen entscheidende Änderungsimpulse von der Wirtschaftsentwicklung und dem zw. Preußen und Österreich erneut aufbrechenden Dualismus aus.Vor der polit. Einigung von 1871 vollzog sich die wirtsch. Einigung der dt. Länder. Ende der 1850er-Jahre war Dtl. schon von einem mehr als 6 000 km langen Eisenbahnnetz durchzogen und wurde zu einem einheitl. Verkehrsgebiet, das einen einheitl. Markt erschloss. Es entstanden die ersten wirkl. Großbetriebe. Die Führung in der dt. Frage beanspruchte aufgrund seines wirtsch. und militär. Potenzials Preußen, wo das Erstarken des Liberalismus im Kampf um die Reorganisation und Kontrolle der preuß. Armee zum preuß. Verfassungskonflikt zw. Krone und Abgeordnetenhaus führte. Auf dem Höhepunkt der Krise wurde 1862 Bismarck als Kandidat der Militärpartei zum MinPräs. berufen. Er zielte auf den Bruch des Dt. Bundes und eine Neugründung durch Preußen. Den von Österreich einberufenen Frankfurter Fürstentag 1863 (zur Beratung des österr. Bundesreformplans) brachte er zum Scheitern. Die schleswig-holstein. Frage und der Dt.-Dän. Krieg 1864 führten die beiden dt. Vormächte noch einmal zusammen. Preußens Vorgehen im Konflikt um Schleswig-Holstein (Besetzung Holsteins) und das von Bismarck dem Bundestag vorgelegte Reformprogramm (Neubildung des Bundes ohne Österreich, kleindt. Lösung) führten zum Dt. Krieg 1866, zu dessen wichtigsten innerdt. Folgen die Ausschließung Österreichs aus dem dt. Staatenverband und die Bildung des Norddt. Bundes gehörten. Die Bundesverfassung stellte den Reichstag mit allg., gleichem und unmittelbarem Wahlrecht gleichberechtigt neben den Bundesrat (Vertretung der einzelstaatl. Regierungen), Bundespräs. war der König von Preußen. Die span. Thronkandidatur eines Hohenzollernprinzen gab im Juli 1870 Anlass zum Dt.-Frz. Krieg 1870/71 (Emser Depesche), der die kleindt. Reichsbildung durch Beitritt der süddt. Staaten (Novemberverträge von Versailles, Kaiserproklamation des preuß. Königs als Wilhelm I. am 18. 1. 1871 in Versailles) als einen Bund der dt. Fürsten und Hansestädte vollendete. Die Reichsverfassung vom 16. 4. 1871 ging allerdings über eine Ergänzung der Verfassung des Norddt. Bundes nicht hinaus. Oberstes Organ war der Bundesrat, in dem die dt. Fürsten vertreten waren; eine zentrale Stelle hatte der Reichskanzler. Durch die Friedensschlüsse von Versailles (26. 2., davor am 18. 1. Ausrufung zum Dt. Kaiser) und Frankfurt am Main (10. 5. 1871) gewann das Reich Elsass-Lothringen zurück und war damit von Anfang an mit der Feindschaft Frankreichs belastet.
Kaiserreich (1871-1918) Die Wirtschafts- und Innenpolitik nach 1871 setzte den Weg der liberalen Kompromisse fort. Bismarck regierte mit den liberal-konservativen Mehrheiten im Reichstag und im preuß. Abgeordnetenhaus, ohne von ihnen abhängig zu werden. Der Kulturkampf gegen den polit. Katholizismus sollte die Liberalen ideologisch auf das System Bismarcks festlegen. Die den ungesunden »Gründerjahren« (1871-73) folgende Depression seit 1873 brachte die organisierten Interessen des Großgrundbesitzes und der Schwerind. hinter Bismarcks Kurs der Orientierung auf das konservative Preußen, der Abwehr von Liberalismus und Parlamentarismus und der repressiven Lösung der sozialen Frage (Sozialistengesetz, 1878; 1879 Annahme eines gemäßigten, bis 1890 rasch steigenden Schutzzolls zugunsten von Landwirtschaft und Industrie). Der Preis für diese Lösung des dt. Verfassungsproblems war eine strukturelle Schwächung von Parlament und Parteien und die Entfremdung der Arbeiterbewegung vom preußisch-dt. Obrigkeitsstaat, die auch die Schaffung einer vorbildl. Sozialversicherung (1883) nicht mehr rückgängig machte. Die zunehmende Industrialisierung genügte nicht zur Beschäftigung der sich rasch vermehrenden Bevölkerung; bei der Massenauswanderung nach Amerika verließen Millionen Menschen Dtl. Dem Tod Kaiser Wilhelms I. folgten die Regierung der 99 Tage Friedrichs III. und die Thronbesteigung Wilhelms II. (1888). Der Sturz Bismarcks (1890) markierte v. a. außenpolitisch das Ende einer Epoche. Grundlage seiner Außenpolitik waren die Ideen des Gleichgewichts der europ. Mächte, wechselseitiger Sicherheit und des Interessenausgleichs. Auf dieser Basis ist sein Bündnissystem zu verstehen (Dreikaiserabkommen 1873, Dreikaiservertrag 1881, Zweibund 1879, Dreibund 1882, Mittelmeerabkommen und Rückversicherungsvertrag 1887) als ein Schwebezustand offener diplomat. Allianzen zur Vermeidung des Kriegsfalles (Höhe- und Wendepunkt: Berliner Kongress 1878). 1884/85 hatte Bismarck »Schutzgebiete« in Afrika (Togo, Kamerun, Dt.-Südwestafrika, Dt.-Ostafrika) und der Südsee (u. a. Dt.-Neuguinea) erworben. Großbritannien tauschte 1890 die Insel Helgoland und den Caprivi-Zipfel gegen bisher dt. Gebiete in Ostafrika (u. a. Sansibar). Dennoch verschlechterte sich das dt.-brit. Verhältnis zunehmend.Die 1890er-Jahre, gekennzeichnet durch die Diskussion um das »persönl. Regiment« Wilhelms II., zeigten einen unbewältigten gesellschaftl. Wandlungsprozess auf. Ein konstruktiver Ansatz zu innerer Entspannung lag anfangs in dem »Neuen Kurs« der Innenpolitik, den Wilhelm II. und Kanzler L. von Caprivi einschlugen (Fortsetzung staatl. Sozialpolitik zur Lösung der Arbeiterfrage, sozialpolit. Versöhnungskurs). Nach dem Sturz Caprivis (1894) fehlte dieser Innenpolitik des Neuen Kurses die klare Grundlinie. Die Folgen des Rückgangs der politisch-demokrat. gegenüber der wirtsch.-techn. Entwicklung gewannen an Intensität. Das persönl. Regiment Wilhelms II. wurde mehr und mehr eingeschränkt, ohne dass Parlament und Parteien in das Vakuum nachstießen. Der Reichstagsauflösung 1906 folgte das Experiment des Bülow-Blocks, das aber an dem ungelösten Problem einer Reform des preuß. Wahlrechts und an dem der Reichsfinanzreform scheiterte (1909). T. von Bethmann Hollwegs Innenpolitik als Reichskanzler 1909-17 war gekennzeichnet von Reformansätzen, die jedoch entweder zu spät kamen oder nur Teilreformen waren. Dem Scheitern der preuß. Wahlrechtsreform (1910) stand der Aufstieg der Sozialdemokratie zur stärksten Reichstagsfraktion 1912 gegenüber.Unter dem Druck handels- und finanzpolit. Interessen gab die dt. Außenpolitik endgültig die kontinentaleurop. Orientierung der Bismarck-Ära auf. Der Ruf nach dem »Platz an der Sonne« (Bülow) wurde zum Ausdruck des Anspruchs auf Gleichberechtigung als überseeische Weltmacht. Die weltpolit. Gruppierung wurde seit der Jahrhundertwende v. a. durch die Einbeziehung Großbritanniens und Dtl.s (seit 1898 Aufbau einer dt. Kriegsflotte unter A. von Tirpitz; Krügerdepesche) in zwei gegensätzl. Lager gekennzeichnet: Entente (später Tripelentente) bzw. Zweibund (der Dreibund wurde durch die stille Teilhaberschaft Italiens am Dreiverband zur hohlen Form). In den Marokkokrisen 1905 und 1911 zeigte sich eine zunehmende dt. Isolation in Europa. Seit 1911 sah das Dt. Reich seinen Entwicklungsspielraum auf den SO eingeschränkt, wo die Annexion Bosniens durch Österreich-Ungarn (1908/09) das Überlappen der Einflusssphären der europ. Großmächte zeigte und über die Balkankriege (1912/13) zu der Krisensituation führte, aus der nach dem Mord von Sarajevo an dem österr.-ungar. Thronfolger Franz Ferdinand und seiner Frau der 1. Weltkrieg (1914-18) ausgelöst wurde. Sein Ausbruch schuf zunächst eine innere Einheit des Volkes und den »Burgfrieden« der Parteien. Nach dem Scheitern (1915/16) der zunächst erfolgreichen Siegstrategien der Mittelmächte und der Alliierten führte auch in Dtl. die wachsende Kluft zw. Kriegsbelastung und Friedenschancen seit dem Frühjahr 1916 zum Ende des Burgfriedens. Während die parlamentar. Linke die Beendigung des Krieges und die Einlösung des Versprechens verfassungspolit. »Neuorientierung« forderte, sahen die Gruppierungen der Rechten bis in das Zentrum hinein im Anschluss v. a. an die innenpolitisch höchst aktive, halbdiktator. 3. Oberste Heeresleitung (Hindenburg, Ludendorff) die Alternative zum Kurs innerer Reform. Erst die Stoßwellen revolutionärer Explosionen 1918 veränderten die innere Kräfteverteilung in Dtl. Schließlich führte die Ausweglosigkeit der militär. Lage, verbunden mit den von dem amerikan. Präs. W. Wilson formulierten Grundsätzen für eine Friedensordnung (Vierzehn Punkte) Ende Sept. 1918 zur Bildung einer erstmals aus Parlamentariern bestehenden Regierung unter Prinz Max von Baden, deren Hauptaufgabe die Beendigung des Krieges wurde. Die Novemberrevolution 1918 stürzte die Dynastien, die Republik wurde ausgerufen. Entscheidend für die weitere polit. Entwicklung war, dass die Mehrheitssozialisten konsequent auf Errichtung des bürgerlich-parlamentar. Verfassungsstaats abzielten. In den Wahlen zur Nationalversammlung (19. 1. 1919) erhielten die Partner der Weimarer Koalition, die die Regierung übernahm, eine 3/4-Mehrheit und konnten weitgehend die Kompromissstruktur der Weimarer Reichsverfassung (11. 8. 1919) festlegen; die am 6. 2. 1919 zusammengetretene Weimarer Nationalversammlung wählte am 11. 2. 1919 F. Ebert (SPD) zum Reichspräsidenten.
Weimarer Republik (1918-33) Die erste dt. Republik war zunächst im Innern geprägt von der Schwäche der die Republik tragenden Parteien und von bürgerkriegsähnl. Angriffen auf die Republik von links (1919-23) und rechts (Kapp-Putsch 1920, Hitlerputsch 1923), begleitet von (seit 1922) galoppierender Inflation, Kapitalmangel und Zerrüttung der Wirtschaft. Außenpolitisch bestimmte der Versailler Vertrag (28. 6. 1919) die Behandlung des besiegten Dtl. Angesichts der frz. Ruhrbesetzung 1923 kam es zum offenen britisch-frz. Gegensatz. Das Verhältnis zu Sowjetrussland wurde im Rapallovertrag 1922 bereinigt. Danach begann eine Periode der Stabilisierung auf der Grundlage der Währungsneuordnung im Nov. 1923 (Rentenmark) und der Neuordnung der Reparationen entsprechend der wirtschaftl. Leistungsfähigkeit Dtl.s (Dawesplan 1924). 1925 schufen die Locarnoverträge (Reichsaußenmin. G. Stresemann) die Basis eines Systems kollektiver Sicherheit; 1926 konnte der Eintritt in den Völkerbund folgen; doch hat die Außenpolitik, zw. Ost und West schwankend, die Dynamik des extremen Nationalismus im Innern nicht auffangen können. Nach Eberts Tod (1925) wurde Hindenburg (Kandidat der Rechten) Reichspräs. Der als Regelung der Reparationsfrage gedachte Youngplan 1929 führte zur verschärften Aktion der rechtsradikalen Kräfte (Harzburger Front). Die zur Auflösung der Republik führende Periode von 1930 bis 1933 war gekennzeichnet durch ein autoritäres, auf das Notverordnungsrecht des Reichspräsidenten gestütztes, parlamentarisch zunächst durch Sozialdemokraten und Zentrum toleriertes Präsidialsystem (Reichskanzler H. Brüning). Ab 1932 wurden die Regierungen (unter den Reichskanzlern F. von Papen und K. von Schleicher) allein vom Vertrauen Hindenburgs sowie von Kräften der Reichswehr und Interessenvertretern des Großgrundbesitzes getragen. Das Ergebnis dieser Staatskrise stand vor dem Hintergrund der Weltwirtschaftskrise, die seit 1929 das dt. Wirtschaftsleben lähmte, die Zahl der Arbeitslosen auf über 6 Mio. hinaufschnellen ließ und die Radikalisierung der polit. Gegensätze (Nationalsozialisten, Kommunisten) vorantrieb. Nachdem Schleichers Pläne einer »Front der Gewerkschaften« unter Einschluss einer von ihm intendierten Spaltung der NSDAP über G. Strasser gescheitert waren, wurde Hitler am 30. 1. 1933 Chef eines Präsidialkabinetts.
Das nationalsozialistische Deutschland (1933-45) Legitimiert von einer obrigkeitsstaatlich orientierten Staatsrechtslehre, wurde das Präsidialkabinett Hitler mithilfe scheinlegaler Maßnahmen und offener Rechtsbrüche zur Einparteien- und Führerdiktatur umgebaut: enorme Machtsteigerung der Exekutive mit Mitteln des Präsidialregimes (u. a. erneute Auflösung des Reichstags, Einschränkung der Pressefreiheit, endgültige Gleichschaltung Preußens, Ausnahmezustand und Aufhebung der Grundrechte nach dem Reichstagsbrand, staatsstreichförmige Unterwerfung der Länder nach den noch halbfreien Reichstagswahlen vom 5. 3. 1933, Ermächtigungsgesetz vom März 1933 als Legalitätsfassade), Liquidierung des Rechtsstaats (u. a. »Säuberung« des Beamtenapparats und der Justiz von Demokraten und Deutschen jüd. Abstammung, Zerschlagung der Gewerkschaften, demokrat. Berufsverbände und aller nichtnationalsozialist. Parteien sowie gesetzl. Verankerung des Einparteienstaats), Aufbau des totalitären »Führerstaates«, der, auf die Rassenideologie gestützt (Nürnberger Gesetze), außenpolit. Machtstreben mit diktator., den Rechtsstaat durch »Gleichschaltung« aufhebenden Innenpolitik verband (Hitler, Nationalsozialismus). Am kompromisslosesten manifestierte sich das totalitäre System im SS-Staat, dessen Kern das System von Judenverfolgung und KZ war. Demütigung, Entrechtung, Verfolgung der Juden (Judengesetze; Pogromnacht 9./10. 11. 1938), ihre Vertreibung und schließlich zum Genozid gesteigerte planvolle, Vernichtung (Holocaust) war proklamiertes Kampfziel (sog. Endlösung der Judenfrage). Die nat.-soz. Wirtschaftspolitik ging zunächst davon aus, die traditionelle kapitalist. Struktur und effiziente Wirtschaftsbürokratie nutzend, alle Kräfte auf Kriegsvorbereitung und Sicherung der Nahrungsmittelbasis zu lenken, erweiterte aber seit 1936 durch Gründung weitverzweigter Reichsunternehmen, Vierjahresplan und (seit 1941/42) Mobilisierung für Kriegswirtschaft den staatskapitalist. Bereich. Methoden, Motive und Ziele des Widerstandes waren verschieden, teils gegensätzlich (Widerstandsbewegung). Neben den alten Gegnern des Nationalsozialismus auf der polit. Linken standen desillusionierte Konservative. Opposition wurde auch innerhalb der Kirchen wirksam (Bekennende Kirche). 1938 und seit 1942/43 standen Militärs im Zentrum konspirativer Planungen zur Beseitigung des Systems (Attentat vom 20. 7. 1944). Die Rückgewinnung des Saargebiets (1935), die Besetzung der entmilitarisierten Rheinlandzone (1936) und die Schaffung der Achse Berlin-Rom (1936; Stahlpakt 1939), im Antikominternpakt (1936) mit Japan ergänzt (1940 durch den Dreimächtepakt zur »Achse Berlin-Rom-Tokio« erweitert), täuschten im Innern eine erfolgreiche Außenpolitik vor, die (eingeleitet vom Austritt aus dem Völkerbund 1933) im Wesentlichen Kriegspolitik war und seit 1935 in unverhüllt aggressive Politik überleitete, begünstigt durch die v. a. brit. Politik des Appeasement. Die Einführung der Wehrpflicht (16. 3. 1935), der »Anschluss« Österreichs (Einmarsch 12. 3. 1938) und die Einverleibung des Sudetenlands, sanktioniert durch das Münchener Abkommen 1938, gehörten bereits zur unmittelbaren Kriegsvorbereitung. Hinter der Annexion der Tschechoslowakei (15. 3. 1939) wurde der Expansionswille des nat.-soz. Regimes unübersehbar deutlich. Mit dem trotz brit. Garantieerklärung (31. 3. 1939), aber mit Rückendeckung durch den Deutsch-Sowjetischen Nichtangriffspakt (23. 8. 1939) unternommenen Angriff auf Polen entfesselte Hitler den Zweiten Weltkrieg. Der Kriegsausgang (Gesamtkapitulation der dt. Wehrmacht am 7./8. 5. 1945 nach Hitlers Selbstmord am 30. 4. 1945) besiegelte das Ende des dt. Nationalstaats in der Form, die er 1867-71 erhalten hatte. Ermordung von 5,5 Mio. Juden, über 27 Mio. Tote in der UdSSR, 4,5-6 Mio. in Polen, 1,7 Mio. in Jugoslawien, 810 000 in Frankreich, 386 000 in Großbritannien, 5,25 Mio. Tote in Dtl., mehr als doppelt so viele Flüchtlinge sowie die Verstümmelung und Teilung des Landes - das war die Bilanz der nat.-soz. Diktatur.
Teilung Deutschlands (1945-49) Gemäß den Vereinbarungen der Jalta-Konferenz (Febr. 1945) verkündete die Berliner Viermächteerklärung vom 5. 6. 1945 die »Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Dtl.« durch die USA, die UdSSR, Großbritannien und Frankreich, die Einteilung in vier Besatzungszonen und die Bildung des Alliierten Kontrollrats als oberstes Organ der Regierung in Dtl. durch die vier Siegermächte. Österreich wurde in seine Eigenstaatlichkeit zurückgeführt. Berlin bildete eine besondere Einheit unter Viermächteverwaltung. Die Grundlinien der alliierten Dtl.-Politik legte das Potsdamer Abkommen (2. 8. 1945) fest, in dem die USA, die UdSSR und Großbritannien die Abtrennung der dt. Ostgebiete festlegten, in Abkehr von früheren Zerstückelungsplänen aber vereinbarten, Dtl. westlich der Oder-Neiße-Linie als wirtschaftl. Einheit zu behandeln und einige dt. zentrale Verwaltungsstellen zu bilden, wozu es jedoch nicht kam. Bestimmend wurde der sich verschärfende Ost-West-Gegensatz, der in den Kalten Krieg mündete und ab 1945 zur Entstehung zweier getrennter sozioökonom. Systeme in der sowjet. und in den westl. Besatzungszonen führte. Er verhinderte letztendlich auch ein einheitl. deutschlandpolit. Konzept der Alliierten. Eine schwere Belastung für den wirtsch. Wiederaufbau stellten v. a. in den ersten Nachkriegsjahren Reparationen und Demontagen dar, bes. in der sowjet. Besatzungszone (SBZ). Die Folgen von Flucht und Vertreibung etwa 13 Mio. Deutscher aus den dt. Ostgebieten sowie aus O-Europa warfen weit tragende Probleme der Eingliederung, v. a. in die westdt. Gesellschaft, auf. Dem Potsdamer Abkommen gemäß leiteten die Siegermächte zur Bestrafung der Verantwortlichen und zur Ausschaltung eines Fortlebens des Nationalsozialismus sowie der ihn im dt. Volk begünstigenden Kräfte die Nürnberger Prozesse sowie Entnazifizierung und Reeducation ein. Zur innenpolit. Grundlage der Spaltung des in vier Besatzungszonen aufgeteilten Dtl. wurde die Entstehung auf gegensätzl. Wertvorstellungen beruhender Parteiensysteme und der Neuaufbau von Verwaltung und Regierung. In der Ostzone leitete die Sowjet. Militäradministration in Dtl. (SMAD) im Juni/Juli 1945 die Bildung eines Blocksystems ein mit der Zulassung von vier Parteien (KPD, CDU, LDPD, SPD), denen die Gründungen kommunist., christl., liberaler und sozialdemokrat. Parteien in allen Zonen noch 1945 entsprach, ohne dass es jedoch zur Entstehung gesamtdt. Parteienorganisationen gekommen wäre. Auch in der Aufgliederung der Besatzungszonen in Länder machte die sowjet. den Anfang (1945), die Westzonen folgten 1945-47. Im April 1946 erfolgte, teils von der Basis getragen, teils unter Zwang, die Vereinigung von KPD und SPD der sowjet. Zone zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) mit Wilhelm Pieck und Otto Grotewohl als Vorsitzenden (1946-54). In den Westzonen entstand ein pluralist. Parteiensystem, in dem bald CDU/CSU und SPD dominierten. Nach dem Scheitern des Versuchs, gemeinsame Maßnahmen der Siegermächte zur Bewältigung der dt. Wirtschaftsprobleme zu vereinbaren, schritten die USA und Großbritannien zur wirtschaftl. Vereinigung ihrer Besatzungszonen in Gestalt der Bizone (1. 1. 1947; am 8. 4. 1949 durch Anschluss der frz. Besatzungszone zur Trizone erweitert), der durch Konstituierung eines Wirtschaftsrats (25. 6. 1947), später eines Exekutiv- und eines Länderrats, Elemente der Staatlichkeit verliehen wurden. Auf Gründung und Ausbau der Bizone antwortete die SED im Dez. 1947 mit dem Dt. Volkskongress für Einheit und gerechten Frieden, der als verfassunggebende Körperschaft den Dt. Volksrat (März 1948) bildete; mit der Dt. Wirtschaftskommission (14. 6. 1947) war in der Sowjetzone bereits ein zentrales Exekutivorgan geschaffen worden. Der Konflikt um die im Juni in West und Ost separat durchgeführte Währungsreform steigerte sich bis zur Berliner Blockade und wirkte als Katalysator des Vollzugs der Staatsgründungen unter Führung der Siegermächte. Das von dem im Sept. 1948 konstituierten Parlamentar. Rat am 8. 5. 1949 verabschiedete, am 12. 5. von den Militärgouverneuren genehmigte Grundgesetz (GG) für die Bundesrep. Dtl. wurde am 23. 5. 1949 verkündet. Die vom Verfassungsausschuss des Dt. Volksrats ausgearbeitete Verf. der DDR wurde vom 3. Dt. Volkskongress angenommen (30. 5. 1949) und vom 2. Dt. Volksrat verabschiedet (7. 10. 1949). Damit waren die Grundlagen der Zweistaatlichkeit Dtl.s geschaffen; von 1949 bis 1990 vollzog sich die d. G. dann in getrennten Bahnen.
Deutsche Demokratische Republik (1949-90) Die DDR war zunächst ein Produkt der Besatzungspolitik. Wichtige Veränderungen in der sozioökonom. Struktur waren bereits vor Gründung der DDR vorgenommen worden (Bodenreform, Schulreform, Justizreform, Aufbau einer neuen Verwaltung und Zentralverwaltungswirtschaft, Enteignung und Verstaatlichung großer Teile der Industrie). Die SED war das entscheidende polit. Herrschaftsinstrument, um aus der Sowjetzone die DDR zu entwickeln; mit der Dt. Wirtschaftskommission (1947) und dem 2. Dt. Volksrat (1949) entstanden bereits die Vorläufer einer Regierung und eines Parlaments. Die Konstituierung des Dt. Volksrats als Provisor. Volkskammer und die Annahme der Verf. sowie die Bildung der Regierung Grotewohl (11. 10. 1949) schlossen die »antifaschistisch-demokrat. Umwälzung« ab. Mit der »Schaffung der Grundlagen des Sozialismus« begann dann die Periode der »sozialist. Revolution«. Eine Verf. bürgerlich-demokrat. Charakters wurde in Kraft gesetzt, zugleich wurde die Gesellschaft mehr und mehr nach dem sowjet. »Grundmodell des Sozialismus« organisiert. Die erste Zäsur war dabei der Beschluss der Parteien und Massenorganisationen, für die Volkskammerwahlen im Okt. 1950 eine Einheitsliste der Nationalen Front zur völligen Gleichschaltung der bürgerl. Parteien aufzustellen, die nach offiziellem Wahlergebnis 99,7 % Zustimmung fand. Für die Phase des sozialist. Aufbaus, dem im Mai 1952 mit der Aufstellung von Streitkräften, zunächst als Kasernierte Volkspolizei, das entscheidende Machtmittel gegeben wurde, markierte die 2. Parteikonferenz der SED (Juli 1952) im Sinne des sowjet. Grundmodells die Zielpunkte: vorrangige Entwicklung der Schwerindustrie, Bildung von landwirtschaftl. Produktionsgenossenschaften, verschärfter »Klassenkampf« gegen den bürgerl. und bäuerl. Mittelstand, gegen die Intelligenz und gegen die Kirchen.Im Zuge der Verwaltungsreform vom 23. 7. 1952 wurden die fünf Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern aufgelöst und durch 14 Bezirke ersetzt. Die Politik des sozialist. Aufbaus wurde weder durch den »Neuen Kurs« (9. 6. 1953) noch durch den Aufstand des Siebzehnten Juni 1953 entscheidend verlangsamt. Auch die Konsequenzen der Entstalinisierung 1955/56 wurden in der DDR 1957/58 in Aktionen gegen »revisionist. Abweichler« (Schauprozesse gegen W. Harich, W. Janka, E. Wollweber und K. Schirdewan) gewendet, die Parteiführung dadurch entscheidend stabilisiert. Ab 1956 beschleunigte die polit. Führung die Sozialisierung des Mittelstandes (Produktionsgenossenschaften des Handwerks, staatl. Beteiligung an Privatbetrieben, Kommanditgesellschaften des Handels) und verstärkte die Integration in den »Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe«. Die ungünstigen Ausgangsbedingungen (schmale Energie- und Rohstoffbasis, Reparationen, Demontagen), zu hoch gesteckte Planziele v. a. in der Schwerindustrie, die bürokrat. Wirtschaftsordnungspolitik, die einseitige Ausrichtung des Außenhandels auf die »sozialist. Staatengemeinschaft« und polit. Faktoren hatten den 1. Fünfjahrplan (1951-55) mit erhebl. Rückständen abschließen lassen und den 2. Fünfjahrplan so belastet, dass er abgebrochen und durch einen Siebenjahrplan (1959-65) ersetzt werden musste. Mit der 1960 abgeschlossenen »Vollkollektivierung« der Landwirtschaft und der Abriegelung Ost-Berlins (13. 8. 1961; Bau der Berliner Mauer) - und damit der DDR gegenüber der Bundesrep. Dtl. insgesamt - infolge der Massenflucht aus der DDR sah W. Ulbricht, seit 1960 offizielles Staatsoberhaupt (Vors. des Staatsrates), die Voraussetzungen für den Sieg »der sozialist. Produktionsverhältnisse« gegeben.Mit der Akzeptierung der Oder-Neiße-Linie im Görlitzer Abkommen (6. 7. 1950), der Mitgliedschaft im »Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe« (29. 9. 1950) und der Mitbegründung des Warschauer Paktes (14. 5. 1955) gewann die DDR an polit. Gewicht im Rahmen der Staaten des Ostblocks. Dem entsprach die schrittweise Aufwertung der DDR durch die UdSSR: Die sowjet. Kontrollkommission wurde (28. 5. 1953) durch einen Hochkommissar ersetzt; am 25. 3. 1954 und 20. 9. 1955 wurde die Souveränität der DDR von der UdSSR anerkannt (mit Ausnahme der den alliierten Berlinverkehr betreffenden Fragen) und am 12. 3. 1957 der Vertrag über die Stationierung der sowjet. Besatzungstruppen unterzeichnet. 1962 folgte die Einführung der Wehrpflicht in der DDR. Gleichzeitig wurde die Zweistaatentheorie (deutsche Nation) formuliert, die die Deutschland- und Außenpolitik der DDR sowie der sozialist. Staaten lange Zeit geprägt hat. Seit dem VI. Parteitag der SED 1963 begann mit dem sog. Neuen Ökonom. System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft (NÖSPL) eine Phase v. a. wirtschaftl. Experimente zur Erhöhung der Selbstständigkeit der volkseigenen Betriebe (VEB). Die DDR wurde zur zweitstärksten Industriemacht des Ostblocks (nach der UdSSR). Die Verf. vom April 1968 glich mit mehreren Gesetzeswerken einer sozialist. Rechtsreform (1961-68) das bis dahin weitgehend noch bürgerlich-demokrat. Verfassungsrecht der Verfassungswirklichkeit in der DDR an, v. a. wurde die Einparteienherrschaft der SED verfassungsmäßig verankert. Parallel zur Integration in das sozialist. Bündnissystem entwickelte die DDR ein System bilateraler »Freundschaftsverträge« (1964 mit der UdSSR, 1967 mit Polen, der Tschechoslowakei, Ungarn und Bulgarien), auf deren Grundlage weitere Abkommen über Handel, Verkehr, wissenschaftl. und kulturelle Verbindungen geschlossen wurden. Internationale diplomat. Anerkennung blieb der DDR trotz einzelner Erfolge bis zum Ende der 60er-Jahre, v. a. wegen der Hallsteindoktrin, versagt. Am 3. 5. 1971 übernahm E. Honecker das Amt des 1. Sekretärs der SED (seit Okt. 1976 auch Vors. des Staatsrates). An der in den Jahren zuvor entwickelten Konzeption wurden einschneidende Veränderungen vorgenommen. In der Wirtschaftspolitik wurde die »immer bessere Befriedigung der wachsenden Bedürfnisse der Bev.« propagiert, in der Innenpolitik aber zugleich ein zunehmend härterer Kurs gegen Kritiker eingeschlagen, der im Verlauf der 70er-Jahre zu zahlreichen Hausarresten (z. B. R. Havemann), Verurteilungen (z. B. R. Bahro) und Abschiebungen (z. B. W. Biermann) in die Bundesrep. Dtl. führte. Immer mehr Künstler, Schriftsteller, Schauspieler u. a. Bürger verließen die DDR.Im Zuge der neuen Ostpolitik der Bundesrep. Dtl. (Deutsch-Sowjet. und Deutsch.-Poln. Vertrag 1970; Viermächteabkommen über Berlin 1971) kam es zu intensiven Kontakten zw. der DDR und der Bundesrep. Dtl. Nach Abschluss des Grundvertrages (1972) wurde die DDR von fast allen Staaten diplomatisch anerkannt und 1973 zus. mit der Bundesrep. Dtl. in die UN aufgenommen. Die von der DDR letztlich auch in Reaktion auf die neue Ostpolitik und im Bestreben, die nationale Eigenständigkeit zu betonen, verstärkt verfolgte Politik der Abgrenzung von der Bundesrep. Dtl. führte schließlich zum Verzicht auf den Begriff »dt. Nation« in der Verf.änderung von 1974, in der auch die unwiderrufl. Verbindung der DDR mit der UdSSR festgeschrieben wurde. Nach dem sowjet. Einmarsch in Afghanistan (Dez. 1979) und im Zusammenhang mit der Entwicklung um die freien Gewerkschaften in Polen seit Aug. 1980 verschlechterte sich das Klima in den dt.-dt. Beziehungen, obwohl die DDR-Führung negative Auswirkungen zu begrenzen suchte. Auch nach dem Regierungswechsel in Bonn im Okt. 1982 wurden Begegnungen auf der zwischenstaatl. Ebene - z. T. verstärkt - weitergeführt. In der Ost-West-Auseinandersetzung um die Mittelstreckenraketen in Europa wurde das Bemühen der DDR deutlich, gegenüber der Sowjetunion eigene Interessen geltend zu machen sowie das Verhältnis zur Bundesrep. Dtl. möglichst wenig durch diese Auseinandersetzung zu belasten. Im Inneren hatte die internat. Rüstungsdiskussion das Entstehen von autonomen Friedensgruppen zur Folge, die - häufig im Konflikt mit dem SED-Regime - für Abrüstung in Ost und West eintraten.Zahlreiche Rahmen- und Einzelvereinbarungen zeigten die Weiterentwicklung des dt.-dt. Verhältnisses (Kulturabkommen, hohe Kredite, Verkauf der S-Bahn an den Senat von Berlin [West], Ausbau der Straßenverbindung Berlin-Hamburg usw.). Der Staatsbesuch des Staatsratsvors. und SED-Generalsekretärs E. Honecker in der Bundesrep. Dtl. im Sept. 1987 wurde v. a. in der DDR als endgültige Anerkennung der Eigenstaatlichkeit gewertet.Ausreisewünsche von DDR-Bürgern führten immer wieder zu Konflikten mit den Behörden; z. T. nahm sich die evang. Kirche der Ausreisewilligen an und zog damit die Gegnerschaft des Staates auf sich. Die Kirche bot als einzige große gesellschaftl. Organisation Freiräume auch für alternative polit. Strömungen, deshalb unterlag sie bes. der argwöhn. Beobachtung des Staates. Die in der Sowjetunion unter den Schlagworten Glasnost und Perestroika von Staats- und Parteichef M. Gorbatschow eingeleiteten gesellschaftl. und kulturellen Veränderungen lehnte die SED-Führung ab und ließ Andersdenkende weiter systematisch überwachen und verfolgen. Sie konnte jedoch nicht verhindern, dass die oppositionelle Bewegung an Breite gewann und das Ende des »vormundschaftl. Staates« (R. Henrich) sowie die tatsächl. Beteiligung der Bürger an der Gestaltung von Staat und Gesellschaft. auf demokrat. Grundlage forderte.Das innenpolit. Klima verschlechterte sich rapide nach den Kommunalwahlen vom Mai 1989, die offensichtlich manipuliert worden waren, und nach Erklärungen von SED-Führung und Volkskammer, in denen im Widerspruch zur Meinung der Bevölkerung die brutale Niederschlagung der Demokratiebewegung in China im Juni 1989 gebilligt wurde. Durch diese Ereignisse und eine Fluchtwelle bisher nicht gekannten Ausmaßes über die ungarisch-österr. Grenze und Botschaften der Bundesrep. Dtl. in Prag, Budapest und Warschau erhielten im Frühsommer und Sommer 1989 Forderungen nach polit. Reformen besonderen Nachdruck. Als sich ab Sept. 1989 in Leipzig und bald auch in anderen Großstädten (Berlin, Dresden, Halle, Magdeburg u. a.) Menschen zu Demonstrationen zusammenfanden, gingen Sicherheitskräfte z. T. brutal gegen die Demonstranten vor; bes. an den Tagen um den 7. 10., an dem mit großem Aufwand das 40-jährige Bestehen der DDR gefeiert werden sollte, kam es in mehreren Städten zu Übergriffen. Am 9. 10. 1989 verlief die Leipziger Montagsdemonstration (70 000 Teilnehmer) trotz eines starken Aufgebots bewaffneter Kräfte friedlich. Unter dem Druck der Lage erfolgte am 18. 10. 1989, auch auf Betreiben des Politbüros, der Rücktritt E. Honeckers als Parteichef, wenig später auch als Staatschef. Sein Nachfolger in allen Ämtern wurde E. Krenz (seit 18. 10. Generalsekretär, seit 24. 10. Vors. des Staatsrates und des Nationalen Verteidigungsrates). Dennoch weiteten sich v. a. die Montagsdemonstrationen in Leipzig zu Massenprotesten aus. Am 4. 11. demonstrierten in Berlin (Ost) rd. 500 000 Menschen u. a. für Reisefreiheit, freie Wahlen, Aufgabe des Machtmonopols der SED und die Auflösung des Staatssicherheitsdienstes. Der anhaltende Druck der Demonstrationen, die fortdauernde Fluchtbewegung und das Scheitern eines neuen Reisegesetzes führten zur Öffnung der Grenzen zur Bundesrep. Dtl. am 9. 11. 1989. Die Berliner Mauer wurde abgerissen (bis Juli 1990). In der Folgezeit entwickelte sich eine z. T. kontrovers geführte Debatte um die Frage der dt. Einheit, die v. a. ab Dez. auch die Montagsdemonstrationen prägte.
Bundesrepublik Deutschland (1949-90) Wesentl. Schritte zur Gründung der aus der frz., brit. und amerikan. Besatzungszone gebildeten Bundesrep. Dtl. waren die Währungsreform (20. 6. 1948) und die Konstituierung des Parlamentarischen Rates (1. 9. 1948), der das als provisor. Verf. gedachte »Grundgesetz« ausarbeitete, das am 23. 5. 1949 verkündet wurde. Aus den Wahlen zum ersten Bundestag am 14. 8. 1949 gingen CDU und CSU als stärkste miteinander verbundene Gruppe hervor, dicht gefolgt von der SPD. Aus der Gruppe der kleineren Parteien ragte die FDP heraus. Die radikalen Kräfte des linken (KPD) und rechten Parteienspektrums (DRP) fanden nur ein geringes Echo. Mit der Wahl des MinPräs. von Nordrhein-Westfalen, K. Arnold (CDU), zum Bundesratspräs. (7. 9.), von T. Heuss (FDP) zum Bundespräs. (12. 9.) und K. Adenauers (CDU) zum Bundeskanzler (15. 9. 1949) vollzog sich die Bildung der Bundesrep. Dtl. Im Rahmen des Besatzungsstatuts war die Reg. Adenauer, eine Koalitionsreg. aus CDU, CSU, FDP und DP, der »Alliierten Hohen Kommission« (AHK)
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