Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
de lege ferenda
de lege ferẹnda[lat. »nach zu erlassendem Gesetz«], vom rechtspolit. Standpunkt aus, im Unterschied zum geltenden Recht, de lege lata [lat. »nach erlassenem Gesetz«]. Mit der Formel d. l. f. wird zum Ausdruck gebracht, dass sich bei Anwendung des geltenden Rechts Mängel gezeigt haben, die bei einer Änderung beseitigt werden sollten.
de lege ferẹnda[lat. »nach zu erlassendem Gesetz«], vom rechtspolit. Standpunkt aus, im Unterschied zum geltenden Recht, de lege lata [lat. »nach erlassenem Gesetz«]. Mit der Formel d. l. f. wird zum Ausdruck gebracht, dass sich bei Anwendung des geltenden Rechts Mängel gezeigt haben, die bei einer Änderung beseitigt werden sollten.