Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
d'hondtsches Höchstzahlverfahren
d'họndtsches Höchstzahlverfahren [nach dem belg. Juristen V. d'Hondt, * 1841, ✝ 1901], Verfahren der Sitzverteilung bei Verhältniswahl (Wahlrecht). Dabei werden die für die einzelnen Parteien abgegebenen Stimmen nacheinander durch 1, 2, 3 usw. geteilt, bis aus den gewonnenen Teilungszahlen so viele Höchstzahlen ausgesondert werden können, wie Sitze zu vergeben sind. Jede Partei erhält so viele Sitze wie Höchstzahlen auf sie entfallen. - Das Verfahren begünstigt die größeren Parteien. (Hagenbach-Bischoff-Verfahren).
d'họndtsches Höchstzahlverfahren [nach dem belg. Juristen V. d'Hondt, * 1841, ✝ 1901], Verfahren der Sitzverteilung bei Verhältniswahl (Wahlrecht). Dabei werden die für die einzelnen Parteien abgegebenen Stimmen nacheinander durch 1, 2, 3 usw. geteilt, bis aus den gewonnenen Teilungszahlen so viele Höchstzahlen ausgesondert werden können, wie Sitze zu vergeben sind. Jede Partei erhält so viele Sitze wie Höchstzahlen auf sie entfallen. - Das Verfahren begünstigt die größeren Parteien. (Hagenbach-Bischoff-Verfahren).