Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Durchzugsrecht
Durchzugsrecht,das vertragl. Recht des Durchzugs fremder Streitkräfte durch das Gebiet eines Staates. Im Krieg ist den Neutralen die Gestattung des Durchzugs untersagt, bis auf den Transport von Verwundeten. Mitgl.staaten der UNO sind auf Anforderung des Sicherheitsrats verpflichtet, das D. für eine militär. Aktion der UNO zu gewähren.
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