Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Durchsuchungsrecht
Durchsuchungsrecht,Seekriegsrecht: die Befugnis eines Krieg führenden Staates, neutrale Handelsschiffe durch Kriegsschiffe auf hoher See anzuhalten, v. a. um ihre Ladung auf Banngut (Konterbande) zu durchsuchen.
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