Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Durchgangsarzt
Durchgangsarzt(kurz D-Arzt), speziell zugelassener Unfallchirurg oder Orthopäde, bei dem nach Vorschrift der gesetzl. Unfallversicherung Verletzte bei Arbeitsunfällen vorgestellt werden müssen, für die die gesetzl. Unfallversicherung leistungspflichtig ist (D.-Verfahren).
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