Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Duplik
Duplik[frz.] die, Zweitantwort, im Zivilprozess die Gegenerklärung des Beklagten auf die Replik des Klägers.
Duplik[frz.] die, Zweitantwort, im Zivilprozess die Gegenerklärung des Beklagten auf die Replik des Klägers.