Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Druckschrift
Druckschrift,1) allg.: die gedruckte (im Unterschied zur geschriebenen) Schrift.
2) Buchdruck: Schriften.
3) Urheber- und Presserecht: früher jedes im herkömml. Druckverfahren vervielfältigte Schriftwerk. Heute sind Druckwerke nach den Landespresse-Ges. alle durch Buchdruckerpressen oder ein sonstiges Massenvervielfältigungsverfahren hergestellten und zur Verbreitung bestimmten Schriften und bildl. Darstellungen, aber auch besprochene Tonträger.
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