Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Drittschuldner
Drittschuldner,bei der Pfändung in eine Forderung oder ein anderes Vermögensrecht der Schuldner des Vollstreckungsschuldners (z. B. der Arbeitgeber als Schuldner des Arbeitslohns bei der Pfändung des Arbeitslohnes).
Drittschuldner,bei der Pfändung in eine Forderung oder ein anderes Vermögensrecht der Schuldner des Vollstreckungsschuldners (z. B. der Arbeitgeber als Schuldner des Arbeitslohns bei der Pfändung des Arbeitslohnes).