Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Drakon
Drakon,athen. Gesetzgeber, nahm um 621 v. Chr. die erste Aufzeichnung des Strafrechts vor (u. a. Unterscheidung zw. vorsätzl. und unbeabsichtigter Tötung, Einschränkung der Blutrache), das durch seine Härte sprichwörtlich wurde (drakonisch).
Drakon,athen. Gesetzgeber, nahm um 621 v. Chr. die erste Aufzeichnung des Strafrechts vor (u. a. Unterscheidung zw. vorsätzl. und unbeabsichtigter Tötung, Einschränkung der Blutrache), das durch seine Härte sprichwörtlich wurde (drakonisch).