Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Dragodoktrin
Dragodoktrin,von dem argentin. Außenmin. Luis M. Drago (* 1859, ✝ 1921) aufgestellter Grundsatz, nach dem die Eintreibung von Vertragsschulden eines Landes mit Waffengewalt durch den Gläubigerstaat unzulässig ist. Die D. wurde auf der 2. Haager Friedenskonferenz 1907 in abgeschwächter Form als Drago-Porter-Konvention Bestandteil des Völkerrechts.
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