Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Dorf
Dorf,ländl. Gruppensiedlung mit urspr. überwiegend bäuerl., heute auch in anderen Wirtschaftszweigen tätiger Bevölkerung.
Das D. ist in seiner Lage und Form abhängig von natürl. Voraussetzungen (Landschaft, Klima, Boden, landwirtsch. Nutzung) und der geschichtl. Entwicklung (Zeit der Gründung, Herkunft der Siedler). Man unterscheidet: mit unregelmäßiger Form Weiler, Haufen-D. und Streusiedlung; mit runder Form Rundling, Rundanger-D., Rundweiler und Platz-D.; mit längl. Form Sackgassen-, Straßen-, Straßenanger-, Zeilen- und Reihen-D. (Marsch-, Moor- und Waldhufen-D.). Der Fluraufteilung nach unterscheidet man D. mit Gemengelage, die Gewann-D., und die dt. Kolonial-D., bei denen Hof und zugehöriges Land beisammenliegen. - Die älteren dt. D. waren meist Markgenossenschaften mit eigener Gerichtsbarkeit, den Bauerngerichten. Die Versammlung der D.-Genossen tagte unter Vorsitz des D.-Vorstehers (Bauermeister, Heimbürge, Zender, D.-Schulze). In der Neuzeit wurden die D. aus Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaften mehr und mehr zu Verwaltungseinheiten. Die herkömml. soziale Gliederung wurde von der industriellen Entwicklung bes. seit etwa 1900 stark erschüttert, dörfl. Brauchtum durch die Verstädterung eingeengt oder aufgegeben. In ganzen Landstrichen verwandelten sich alte D. in Industrie- und Arbeiter-D.; die Pendelwanderung führte zur Trennung von Wohn- und Arbeitsstätte.
▣ Literatur:
Lienau, C.: Die Siedlungen des ländl. Raumes. Braunschweig 21995.
Dorf,ländl. Gruppensiedlung mit urspr. überwiegend bäuerl., heute auch in anderen Wirtschaftszweigen tätiger Bevölkerung.
Das D. ist in seiner Lage und Form abhängig von natürl. Voraussetzungen (Landschaft, Klima, Boden, landwirtsch. Nutzung) und der geschichtl. Entwicklung (Zeit der Gründung, Herkunft der Siedler). Man unterscheidet: mit unregelmäßiger Form Weiler, Haufen-D. und Streusiedlung; mit runder Form Rundling, Rundanger-D., Rundweiler und Platz-D.; mit längl. Form Sackgassen-, Straßen-, Straßenanger-, Zeilen- und Reihen-D. (Marsch-, Moor- und Waldhufen-D.). Der Fluraufteilung nach unterscheidet man D. mit Gemengelage, die Gewann-D., und die dt. Kolonial-D., bei denen Hof und zugehöriges Land beisammenliegen. - Die älteren dt. D. waren meist Markgenossenschaften mit eigener Gerichtsbarkeit, den Bauerngerichten. Die Versammlung der D.-Genossen tagte unter Vorsitz des D.-Vorstehers (Bauermeister, Heimbürge, Zender, D.-Schulze). In der Neuzeit wurden die D. aus Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaften mehr und mehr zu Verwaltungseinheiten. Die herkömml. soziale Gliederung wurde von der industriellen Entwicklung bes. seit etwa 1900 stark erschüttert, dörfl. Brauchtum durch die Verstädterung eingeengt oder aufgegeben. In ganzen Landstrichen verwandelten sich alte D. in Industrie- und Arbeiter-D.; die Pendelwanderung führte zur Trennung von Wohn- und Arbeitsstätte.
▣ Literatur:
Lienau, C.: Die Siedlungen des ländl. Raumes. Braunschweig 21995.