Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Doppelversicherung
Doppelversicherung,mehrfache Versicherung desselben Risikos bei versch. Versicherern. Übersteigen bei Schadensversicherungen die Versicherungssummen den Versicherungswert (Überversicherung), haften die Versicherer nur bis zur Höhe des Gesamtschadens; die D. ist hier außerdem bei Nachweis betrüger. Absicht nichtig. Bei Leistungsversicherungen (Renten-, Lebensversicherung u. a.) ist die D. zulässig.
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