Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Domäne
Domäne[frz., aus lat. dominium »Herrschaft«] die,
1) (engl. domain), Datenverarbeitung: in der Netzwerkterminologie eine Gruppe miteinander verbundener Rechner, die im Internet durch einen gemeinsamen Namen (engl. domain name) identifiziert werden. Eine D. stellt dabei die höchste Untereinheit eines Domänennamens dar, bei dem es sich um den letzten Bestandteil der Adresse (z.B. ».org« für Organisation) handelt.
2) Landwirtschaft: land- oder forstwirtschaftlich genutztes Gut in Staatshand. Die D. sind entstanden teils aus ursprüngl. Staatsbesitz, teils aus Privatbesitz der Landesherren. Jedoch bestand bis zum 18. Jh. keine scharfe Scheidung zw. beiden Arten. Nach 1918 fiel das Eigentum der D. i. d. R. an den Staat; die Fürsten wurden abgefunden. 1940 waren von den rd. 2 000 D. in Dtl. nur 32 in staatl. Selbstbewirtschaftung. Nach 1945 wurden die D. in der DDR aufgeteilt oder in volkseigene Güter (VEG) umgewandelt; in der Bundesrep. Dtl. unterstehen sie den Landwirtschaftsministerien der Länder; sie werden heute verpachtet oder als Lehr- und Versuchsgüter bewirtschaftet.
3) Physik: makroskop. Bereich in einem kristallinen Festkörper, in dem eine vektorielle Stoffgröße überall den gleichen Wert hat, z. B. die Magnetisierung in ferromagnet. Material (Weiss-Bezirke).
Domäne[frz., aus lat. dominium »Herrschaft«] die,
1) (engl. domain), Datenverarbeitung: in der Netzwerkterminologie eine Gruppe miteinander verbundener Rechner, die im Internet durch einen gemeinsamen Namen (engl. domain name) identifiziert werden. Eine D. stellt dabei die höchste Untereinheit eines Domänennamens dar, bei dem es sich um den letzten Bestandteil der Adresse (z.B. ».org« für Organisation) handelt.
2) Landwirtschaft: land- oder forstwirtschaftlich genutztes Gut in Staatshand. Die D. sind entstanden teils aus ursprüngl. Staatsbesitz, teils aus Privatbesitz der Landesherren. Jedoch bestand bis zum 18. Jh. keine scharfe Scheidung zw. beiden Arten. Nach 1918 fiel das Eigentum der D. i. d. R. an den Staat; die Fürsten wurden abgefunden. 1940 waren von den rd. 2 000 D. in Dtl. nur 32 in staatl. Selbstbewirtschaftung. Nach 1945 wurden die D. in der DDR aufgeteilt oder in volkseigene Güter (VEG) umgewandelt; in der Bundesrep. Dtl. unterstehen sie den Landwirtschaftsministerien der Länder; sie werden heute verpachtet oder als Lehr- und Versuchsgüter bewirtschaftet.
3) Physik: makroskop. Bereich in einem kristallinen Festkörper, in dem eine vektorielle Stoffgröße überall den gleichen Wert hat, z. B. die Magnetisierung in ferromagnet. Material (Weiss-Bezirke).