Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Dividende
Dividẹnde[lat. »das zu Verteilende«] die, Anteil eines Gesellschafters am Reingewinn der Gesellschaft (AG, GmbH), ausgedrückt in einem Prozentsatz der Kapitalbeteiligung. Über die Gewinnverwendung (u. a. den Anspruch auf D.) beschließt die Hauptversammlung. D.-Papiere sind Wertpapiere (Aktien) mit Anspruch auf Gewinnanteil; Ggs.: festverzinsl. Wertpapiere mit Anspruch auf Zinsvergütung. Der D.-Schein (D.-Kupon) berechtigt zum Bezug der Jahres-D.; er ist Zubehör der Beteiligung (Aktie).
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