Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Diskriminierungsverbot
Diskriminierungsverbot,Verbot der ohne sachl., von der Rechtsordnung gebilligten Grund vorgenommenen nachteiligen Ungleichbehandlung. D. gibt es bes. im politisch-soziolog. und im Grundrechtsbereich (Gleichheitssatz). Ein D. gegen Kartelle, marktbeherrschende Unternehmen u. Ä. enthält ferner das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und das auf dem Prinzip der souveränen Gleichheit der Staaten aufgebaute Völkerrecht.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Diskriminierungsverbot