Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Diskriminierung
Diskriminierung[lat. »(Unter)scheidung«],
1) Außenwirtschaft: unterschiedl. Behandlung der einzelnen Partnerstaaten im Außenhandel. D. liegt vor beim Abweichen von der Meistbegünstigung, bei unterschiedl. Devisenbestimmungen für bestimmte Währungsräume oder Länder und zahlr. weiteren nichttarifären Handelshemmnissen (Zölle, Kontingentierung, Importverbote u. a.). Die internat. Wirtschaftsorganisationen (z. B. die WTO) treten für den Abbau von D. ein.
2) Soziologie: Ungleichbehandlung, Benachteiligung v. a. von sozialen Minderheiten aufgrund von Merkmalen wie rass. oder ethn. Zugehörigkeit, Geschlecht, religiöse oder politisch-weltanschaul. Überzeugung, Zugehörigkeit zu bestimmten sozialen Gruppen.
Literatur:
Markefka, M.: Vorurteile - Minderheiten - D. Ein Beitrag zum Verständnis sozialer Gegensätze. Neuwied u. a. 71995.
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