Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Diskontinuität
Diskontinuität[lat.], dt. Parlamentsrecht: Grundsatz, der besagt, dass die in einer Legislaturperiode nicht erledigten Anträge (bes. Gesetzesentwürfe) im neu gewählten Parlament nicht weiterbehandelt werden, sondern neu eingebracht werden müssen; gilt nicht für den Bundesrat.
Diskontinuität[lat.], dt. Parlamentsrecht: Grundsatz, der besagt, dass die in einer Legislaturperiode nicht erledigten Anträge (bes. Gesetzesentwürfe) im neu gewählten Parlament nicht weiterbehandelt werden, sondern neu eingebracht werden müssen; gilt nicht für den Bundesrat.