Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Diskont
Diskọnt[italien.] der (Diskonto), Zinsabzug beim Ankauf noch nicht fälliger Forderungen, insbesondere von Wechseln, durch Banken (D.-Geschäft) für die Zeit vom Verkaufstag bis zur Fälligkeit der Forderung bzw. des Wechsels. Der Verkäufer erhält die um den D. verkürzte Wechselsumme gutgeschrieben. Die Wechsel (Diskonten) bleiben bis zum Einzug am Verfalltag bei den Banken oder werden an die Zentralbank weiterverkauft (Rediskontierung). Der D.-Satz, zu dem die Zentralbank Wechsel diskontiert, wird nach wirtschaftspolit. Aspekten festgelegt und hat eine gewisse Leitfunktion. Die anderen Banken diskontieren i. Allg. zu einem über dem amtl. D.-Satz liegenden Satz. Die D.-Rechnung erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie die Zinsrechnung. Die Banken berechnen ferner meist eine Provision sowie Spesen. - Die Festsetzung des D.-Satzes (D.-Politik) ist eines der »klass.« Mittel der Notenbank zur Beeinflussung des gesamten Zinsniveaus und damit der Konjunkturlage; sie bewirkt eine Erhöhung oder Verminderung der umlaufenden Geldmenge. - Im Rahmen der geldpolit. Instrumente der Europ. Zentralbank wird es keinen D.-Satz mehr geben. Die Funktion eines Referenzzinssatzes übernimmt der Zinssatz für die Einlagefazilität.
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