Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Direktionsrecht
Direktionsrecht,aus dem Arbeitsverhältnis entspringendes Recht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer hinsichtlich des Inhalts der Arbeitsleistung (Art, Umfang, Ort und Zeit) und der Ordnung des Betriebes Weisungen zu erteilen, soweit dies nicht gesetzlich, tarif- oder einzelvertraglich geregelt ist.
Direktionsrecht,aus dem Arbeitsverhältnis entspringendes Recht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer hinsichtlich des Inhalts der Arbeitsleistung (Art, Umfang, Ort und Zeit) und der Ordnung des Betriebes Weisungen zu erteilen, soweit dies nicht gesetzlich, tarif- oder einzelvertraglich geregelt ist.