Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Diplomat
Diplomat[grch.] der, mit der Vertretung der Interessen des eigenen Staats in fremden Ländern und bei internat. und supranat. Organisationen beauftragter Beamter des auswärtigen Dienstes als Missionschef oder diesem zugeordneter Beamter (Botschaft, Gesandter, Nuntius); die Konsuln gehören nicht zum diplomat. Dienst. Die Missionschefs beginnen ihre Tätigkeit mit Überreichung des Beglaubigungsschreibens nach erteiltem Agrément. Die Rechtsstellung der D. ist internat. durch die Wiener D.-Konvention vom 18. 4. 1961 geregelt. D. genießen bestimmte Vorrechte: Immunität (Unverletzlichkeit der Person und der Wohnung, Befreiung von Zöllen und Steuern, keine Unterwerfung unter die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit) und Exterritorialität (Schutz der Dienstgebäude). Diese Vorrechte werden zunehmend auch Beamten internat. und supranat. Organisationen eingeräumt.
In Dtl. besteht eine einheitl. Laufbahn des höheren auswärtigen Dienstes. Voraussetzungen sind u. a. geeignete Persönlichkeit, abgeschlossenes Hochschulstudium, umfassende Allgemeinbildung, Kenntnisse im Recht (Völker- und Staatsrecht), in der Volkswirtschaft und der neueren Geschichte, gute engl. und frz. Sprachkenntnisse, Tropentauglichkeit. Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst als Attaché erfolgt aufgrund eines strengen Auswahlwettbewerbs mit Fach- und Sprachprüfung (Aufnahmealter höchstens 32 Jahre). Der zweijährige Vorbereitungsdienst umfasst eine theoret. und prakt. Ausbildung mit Lehrgängen in eigener Ausbildungsstätte des Auswärtigen Amtes in Bonn und Verwendung im In- und Ausland. Die der Einstellung vorausgehende Laufbahnprüfung umfasst eine Fach- und Sprachprüfung während des Vorbereitungsdienstes und eine Abschlussprüfung.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Diplomat