Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ding
I Ding(griech. prãgma, lat. res), Philosophie: Begriff mit vielen Bedeutungen, z. B. Träger (Substanz) von Eigenschaften oder menschl. Ordnungsvorstellungen in einer Empfindungsmannigfaltigkeit. Ding an sich ist die Bez. I. Kants für die Wirklichkeit, wie sie unabhängig von einem erkennenden Subjekt für sich selbst besteht; dessen »Erscheinungen« sind die empir. Dinge.
II Dịng
(nordgerman. Thing), die german. Volks- und Gerichtsversammlung, auf der alle Rechtsangelegenheiten des Stammes behandelt wurden; in den skandinav. Ländern noch heute für Volksvertretung gebräuchlich (z. B. Folketing in Norwegen). Das D. wurde unter freiem Himmel an hergebrachtem Ort (D.-Stätte, Mahlstatt) abgehalten. Man unterscheidet echte D., die zu feststehenden Zeiten stattfanden, und gebotene D., die im Bedarfsfall angesetzt wurden und eine besondere Ladung der D.-Genossen erforderten. Das D. wurde durch Verkündung des D.-Friedens, des Schweigegebotes, eröffnet. In fränk. Zeit bezeichnete D. nur noch die Gerichtsversammlung.
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