Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Dimissoriale
Dimissoriale[lat.] das, im Kirchenrecht (beider Konfessionen) gebräuchl. Bez. für die Freistellung von der örtl. Zuständigkeit eines Geistlichen, wenn die Vornahme einer Amtshandlung durch einen anderen Geistlichen gewünscht wird.
Dimissoriale[lat.] das, im Kirchenrecht (beider Konfessionen) gebräuchl. Bez. für die Freistellung von der örtl. Zuständigkeit eines Geistlichen, wenn die Vornahme einer Amtshandlung durch einen anderen Geistlichen gewünscht wird.