Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Diktaturparagraph
Diktaturparagraph,der Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung. Er räumte dem Reichspräsidenten bei erhebl. Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung umfangreiche exekutive und legislative Befugnisse ein, so die Verfügungsmacht über die Streitkräfte und die Möglichkeit der Rechtsetzung ohne Inanspruchnahme des Reichstags.
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