Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Diktatur
Diktatur[lat.] die, Herrschaftsform mit unbeschränkter Macht einer Person oder Gruppe; bes. als Gegensatz zur Demokratie verstanden. Zu unterscheiden sind: 1) die vorübergehende Vereinigung außerordentl. Machtbefugnisse zur Überwindung von Notlagen (Notstands-D.); sie erlaubt Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentl. Ordnung. 2) die dauernde Konzentration der gesamten Macht in der Hand eines Einzelnen oder einer Gruppe, häufig mit ideolog. Begründung (eigentl. Diktatur). - Die D. als Dauerherrschaft ist verbunden mit der Unterdrückung der Opposition, der Aufhebung der Gewaltenteilung, der Ausschaltung oder Behinderung der Öffentlichkeit bei der Kontrolle polit. Macht sowie der weitgehenden Einschränkung der verfassungsmäßigen Grund- und Mitwirkungsrechte der Bürger. Sie stützt sich meist auf eine Partei, auf das Militär oder das Proletariat. Die national- und sozialrevolutionären Bewegungen des 20. Jh. (Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus) entwickelten die Form der totalitären D. (Totalitarismus).
Literatur:
Bracher, K. D.: Die deutsche D. Entstehung, Struktur. Folgen des Nationalsozialismus. Köln 71993.
Schmitt, Carl: Die D. Von den Anfängen des modernen Souveränitätsgedankens bis zum proletar. Klassenkampf. Berlin 61994.
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