Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Differenzgeschäft
Differẹnzgeschäft,ein auf Lieferung von Waren oder Wertpapieren gerichteter Vertrag, bei dem nicht eine effektive Erfüllung erfolgen soll, sondern nur die Differenz zw. dem vereinbarten Preis und dem Börsen- oder Marktpreis am Erfüllungstag an den gewinnenden Teil zu zahlen ist. D. fallen unter den Begriff und die Rechtsfolgen des Spiels (§§ 762, 764 BGB); volle Verbindlichkeit erlangen sie nur durch die Sondervorschriften des Börsen-Ges., z. B. im Termingeschäft.
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