Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Dienstleistungsfreiheit
Dienstleistungsfreiheit,in Art. 59 ff. EG-Vertrag formuliertes grundlegendes Freiheitsrecht von Angehörigen der Mitgl.staaten, Dienstleistungen (gewerbl., kaufmänn., handwerkl., freiberufl. Tätigkeiten) auch in einem Staat der Gemeinschaft außerhalb des Heimatstaates zu erbringen.
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