Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Dienstaufsicht
Dienstaufsicht,Aufsichts- und Weisungsbefugnis der höheren gegenüber der nachgeordneten Behörde und des Dienstvorgesetzten gegenüber den ihm unterstellten Mitarbeitern. Sie umfasst die Beaufsichtigung der fachl. Arbeit und der Art und Weise ihrer Erledigung sowie die Befugnis zur Einleitung von Disziplinarverfahren bei Dienstvergehen.
Dienstaufsicht,Aufsichts- und Weisungsbefugnis der höheren gegenüber der nachgeordneten Behörde und des Dienstvorgesetzten gegenüber den ihm unterstellten Mitarbeitern. Sie umfasst die Beaufsichtigung der fachl. Arbeit und der Art und Weise ihrer Erledigung sowie die Befugnis zur Einleitung von Disziplinarverfahren bei Dienstvergehen.