Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Dienst
Dienst,1) allg.: Erfüllung von Pflichten (religiös, karitativ), im Beruf die Verrichtung der geforderten Leistung.
2) Architektur: bes. in der Gotik den Innenwänden oder Pfeilern (Bündelpfeiler) vorgelegte oder eingebundene dünne Säule, die entsprechend des von ihr gestützten Gewölbebogens von größerem oder geringerem Durchmesser ist. Die stärkeren (alte Dienste) tragen Gurt- und Schildbögen, die schwächeren (junge Dienste) Gewölberippen.
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