Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Diakon
Diakon[grch. »Diener«] der, kirchl. Amtsträger, der für bestimmte liturg., karitative und seelsorger. Dienste in einer Kirchengemeinde tätig ist. - In der kath. Kirche ein Kleriker nach Empfang der untersten Stufe des Weihesakraments (als Vorstufe der Priesterweihe oder für das ständige Diakonat). Befugnisse: u. a. liturg. Dienst, z. B. Mitwirkung bei der Messfeier. Nach der Erneuerung des Amtes im 2. Vatikan. Konzil können auch verheiratete Männer zum D. geweiht werden (die Eheschließung nach der Weihe ist ausgeschlossen). - In den evang. Kirchen urspr. ein kirchl. Angestellter, der als Erzieher in Anstalten, als Gemeindehelfer, als Krankenpfleger in kirchl. Krankenhäusern bestellt war; heute erstreckt sich die Tätigkeit auf den sozialen Bereich, die Jugendpflege und einzelne Bereiche der Gemeindeverwaltung. Die Ausbildung für Männer und Frauen (Diakonin) erfolgt an kirchl. Fach- und Fachhochschulen.
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