Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Devisen
Devisen,ausländ. Zahlungsmittel im Besitz von Inländern; bankwirtschaftlich: Ansprüche auf Zahlungen in fremder Währung an einem ausländ. Platz, z. B. Guthaben bei ausländ. Banken, auf fremde Währung lautende, im Ausland zahlbare Wechsel und Schecks. D. sind zu unterscheiden von Sorten (ausländ. Banknoten und Münzen). D. entstehen durch die Außenwirtschaftsbeziehungen und dienen der Bezahlung importierter Waren und ausländ. Dienstleistungen. In einer Volkswirtschaft werden die D.-Zugänge und -Abgänge einer bestimmten Periode in der D.-Bilanz (Zahlungsbilanz) gegenübergestellt. - Der D.-Handel umfasst den An- und Verkauf von D. gegen Inlandswährung oder gegen andere Devisen. Der D.-Markt, Angebot von und Nachfrage nach D., besteht aus einer Vielzahl von Kontakten zw. D.-Disponenten bei Nichtbanken (v. a. große Industrieunternehmen) und D.-Händlern von Banken. Die D.-Börse, der institutionalisierte D.-Markt, erreicht nur Spitzenbeträge, da die Banken ihre Kauf- und Verkaufsaufträge vorbörslich im Interbankengeschäft auszugleichen versuchen (Telefonhandel). Wichtige Funktion der D.-Börse ist werktäglich die allgemeinverbindl. Festlegung der D.-Kurse durch amtlich bestellte Makler (Fixing). Der (niedrigere) Geldkurs wird von den Banken beim Ankauf, der (höhere) Briefkurs beim Verkauf von D. zugrunde gelegt. Das arithmet. Mittel aus beiden ergibt den Mittelkurs. Arten der Notierung: Bei der Preisnotierung (allgemein üblich) wird der Preis für eine bestimmte Summe der Fremdwährung in inländ. Währungseinheiten angegeben (z. B. 2 DM je 1 US-$); die Mengennotierung gibt an, wie viel ausländ. Währungseinheiten einem festen Betrag an inländ. Währung entsprechen (z. B. 0,5 US-$ je 1 DM).
D.-Geschäfte sind: D.-Kassageschäfte, die zu D.-Kassakursen (Spotrates) am D.-Kassamarkt (Spotmarket) abgeschlossen werden. Die D. müssen beiderseits am zweiten Werktag nach Abschluss angeschafft werden. Ein D.-Termingeschäft liegt bei der Anschaffung der D. zu einem späteren Zeitpunkt vor (meist ein oder drei Monate); Kursbasis ist der Terminkurs. Es dient i. d. R. der Kurssicherung als Gegengeschäft zu künftigen D.-Transaktionen. Die Differenz zw. Kassakurs und Terminkurs (oft im Verhältnis zum Kassakurs) ist der Swapsatz. Wird ein bestimmter D.-Betrag per Termin verkauft (gekauft) und per Kassa gekauft (verkauft), liegt ein D.-Swapgeschäft vor. Wenn ein D.-Händler Kursunterschiede bei einer Devise an verschiedenen D.-Märkten ausnutzt, liegt ein Arbitragegeschäft (D.-Arbitrage) vor. Dagegen betreibt er D.-Spekulation, wenn er erwartete Kursunterschiede bei der D. zu verschiedenen Zeitpunkten ausnutzt. D.-Spekulation kann je nach der Erwartung über die Kursbewegungen zu verstärkten oder zu abgeschwächten Bewegungen des D.-Kurses führen.
Eine Währungsbehörde kann durch versch. Maßnahmen den D.-Kurs beeinflussen (D.-Kurspolitik). Hierzu gehören v. a. der Ankauf und Verkauf von D. am D.-Markt (D.-Marktinterventionen). Ein D.-Ankauf stützt den Kurs der fremden Währung und wirkt so einer Aufwertung der heim. Währung entgegen. In einem System fester Wechselkurse ist die Zentralbank zu solchen Interventionen verpflichtet, bei flexiblen Wechselkursen interveniert die Zentralbank systemwidrig, wenn sie marktbedingte Kursentwicklungen (politisch) nicht hinnehmen oder glätten will. Die D.-Bewirtschaftung (D.-Zwangswirtschaft), die v. a. durch die D.-Kontrolle mit D.-Anbietungs- und D.-Ablieferungspflicht erreicht wird und unerwünschte D.-Abflüsse ins Ausland verhindern soll, andererseits aber die freie Konvertibilität untergräbt, wurde nach 1945 in den westl. Industrieländern allmählich abgebaut.
▣ Literatur:
Lipfert, H.: Devisenhandel mit Devisenoptionshandel. Frankfurt am Main 41992.
⃟ Fischer-Erlach, P.: Handel u. Kursbildung am Devisenmarkt. Stuttgart u. a. 51995.
⃟ Wißkirchen, C.: Devisenhandel als Bankgeschäft. Wiesbaden 1995.
D.-Geschäfte sind: D.-Kassageschäfte, die zu D.-Kassakursen (Spotrates) am D.-Kassamarkt (Spotmarket) abgeschlossen werden. Die D. müssen beiderseits am zweiten Werktag nach Abschluss angeschafft werden. Ein D.-Termingeschäft liegt bei der Anschaffung der D. zu einem späteren Zeitpunkt vor (meist ein oder drei Monate); Kursbasis ist der Terminkurs. Es dient i. d. R. der Kurssicherung als Gegengeschäft zu künftigen D.-Transaktionen. Die Differenz zw. Kassakurs und Terminkurs (oft im Verhältnis zum Kassakurs) ist der Swapsatz. Wird ein bestimmter D.-Betrag per Termin verkauft (gekauft) und per Kassa gekauft (verkauft), liegt ein D.-Swapgeschäft vor. Wenn ein D.-Händler Kursunterschiede bei einer Devise an verschiedenen D.-Märkten ausnutzt, liegt ein Arbitragegeschäft (D.-Arbitrage) vor. Dagegen betreibt er D.-Spekulation, wenn er erwartete Kursunterschiede bei der D. zu verschiedenen Zeitpunkten ausnutzt. D.-Spekulation kann je nach der Erwartung über die Kursbewegungen zu verstärkten oder zu abgeschwächten Bewegungen des D.-Kurses führen.
Eine Währungsbehörde kann durch versch. Maßnahmen den D.-Kurs beeinflussen (D.-Kurspolitik). Hierzu gehören v. a. der Ankauf und Verkauf von D. am D.-Markt (D.-Marktinterventionen). Ein D.-Ankauf stützt den Kurs der fremden Währung und wirkt so einer Aufwertung der heim. Währung entgegen. In einem System fester Wechselkurse ist die Zentralbank zu solchen Interventionen verpflichtet, bei flexiblen Wechselkursen interveniert die Zentralbank systemwidrig, wenn sie marktbedingte Kursentwicklungen (politisch) nicht hinnehmen oder glätten will. Die D.-Bewirtschaftung (D.-Zwangswirtschaft), die v. a. durch die D.-Kontrolle mit D.-Anbietungs- und D.-Ablieferungspflicht erreicht wird und unerwünschte D.-Abflüsse ins Ausland verhindern soll, andererseits aber die freie Konvertibilität untergräbt, wurde nach 1945 in den westl. Industrieländern allmählich abgebaut.
▣ Literatur:
Lipfert, H.: Devisenhandel mit Devisenoptionshandel. Frankfurt am Main 41992.
⃟ Fischer-Erlach, P.: Handel u. Kursbildung am Devisenmarkt. Stuttgart u. a. 51995.
⃟ Wißkirchen, C.: Devisenhandel als Bankgeschäft. Wiesbaden 1995.