Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Deutschlandvertrag
Deutschlandvertrag(Bonner Vertrag), der am 26. 5. 1952 in Bonn zw. der Bundesrep. Dtl. und den USA, Großbritannien und Frankreich abgeschlossene »Vertrag über die Beziehungen der Bundesrep. Dtl. mit den 3 Mächten«, mit dem Generalvertrag als Kernstück. Der D. sollte mit dem Vertrag über die Europ. Verteidigungsgemeinschaft (EVG) das Besatzungsstatut ablösen, konnte jedoch nach dem Scheitern des EVG-Vertrags (1954) erst als Bestandteil der Pariser Verträge am 5. 5. 1955 in Kraft treten, nachdem er durch das »Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes« (23. 10. 1954) geändert und erweitert worden war. Aufgrund des D. wurde die Bundesrep. Dtl. Mitgl. der NATO und der Westeurop. Union.
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