Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
DeutschlandRadio
DeutschlandRadio, Rundfunkanstalt öffentl. Rechts, gegr. durch Staatsvertrag vom 17. 6. 1993 zw. dem Bund und allen Ländern, durch den die Hörfunkanstalten Deutschlandfunk, Deutschlandsender-Kultur (DS-Kultur, in dem »Stimme der DDR« aufgegangen ist) und RIAS Berlin zum 1. 1. 1994 zu einem bundesweiten Sender zusammengefasst wurden. Das von ARD und ZDF gemeinsam getragene D. besteht aus zwei werbefreien Hörfunkprogrammen, die aus Köln (als Deutschlandfunk) und Berlin (D. Berlin) bundesweit ausgestrahlt werden.
DeutschlandRadio, Rundfunkanstalt öffentl. Rechts, gegr. durch Staatsvertrag vom 17. 6. 1993 zw. dem Bund und allen Ländern, durch den die Hörfunkanstalten Deutschlandfunk, Deutschlandsender-Kultur (DS-Kultur, in dem »Stimme der DDR« aufgegangen ist) und RIAS Berlin zum 1. 1. 1994 zu einem bundesweiten Sender zusammengefasst wurden. Das von ARD und ZDF gemeinsam getragene D. besteht aus zwei werbefreien Hörfunkprogrammen, die aus Köln (als Deutschlandfunk) und Berlin (D. Berlin) bundesweit ausgestrahlt werden.