Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Deutscher Kaiser
Deutscher Kaiser,1) im (späteren) Hl. Röm. Reich 962-1806: Kaiser, deutsche Geschichte.
2) im Dt. Reich 1871-1918 der Titel, unter dem der König von Preußen das Bundespräsidium wahrnahm. Er hatte die völkerrechtl. Vertretung des Reichs nach außen und den militär. Oberbefehl inne; ferner oblag ihm die Ernennung des Reichskanzlers und der Reichsbeamten, die Einberufung und Schließung des Reichstags; in der Gesetzgebung jedoch nur die Ausfertigung und Verkündung der Gesetze.
Deutscher Kaiser,1) im (späteren) Hl. Röm. Reich 962-1806: Kaiser, deutsche Geschichte.
2) im Dt. Reich 1871-1918 der Titel, unter dem der König von Preußen das Bundespräsidium wahrnahm. Er hatte die völkerrechtl. Vertretung des Reichs nach außen und den militär. Oberbefehl inne; ferner oblag ihm die Ernennung des Reichskanzlers und der Reichsbeamten, die Einberufung und Schließung des Reichstags; in der Gesetzgebung jedoch nur die Ausfertigung und Verkündung der Gesetze.