Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Deutsche Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft
Deutsche Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft,Abk. DKVG, Zusammenschluss von Versicherungsgesellschaften, welche die Inhaber von Kernanlagen, bes. Kernkraftwerken, gegen Sachschäden versichern und die gesetzl. Haftpflicht gegenüber Dritten aus Nuklearunfällen abdecken; gegr. 1957, Sitz: Köln.
Deutsche Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft,Abk. DKVG, Zusammenschluss von Versicherungsgesellschaften, welche die Inhaber von Kernanlagen, bes. Kernkraftwerken, gegen Sachschäden versichern und die gesetzl. Haftpflicht gegenüber Dritten aus Nuklearunfällen abdecken; gegr. 1957, Sitz: Köln.