Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Deutsche Bundespost
Deutsche Bundespost,Abk. DBP, bis zur Postreform die in unmittelbarer Bundesverwaltung geführte (nach Art. 87 GG) und vom Bundesmin. für Post und Telekommunikation unter Mitwirkung eines Verw.rates geleitete Trägerin des Nachrichtenverkehrs und Vorgängerin der Deutschen Post AG, Deutschen Postbank AG und Deutschen Telekom AG. Sie wurde als Nachfolgerin der Deutschen Reichspost (DRP) am 1. 4. 1950 gegründet, nachdem 1947 im Vereinigten Wirtschaftsgebiet eine Hauptverwaltung für das Post- und Fernmeldewesen gebildet worden war. Sie war Sondervermögen des Bundes mit Abgabepflicht und eigener Haushalts- und Rechnungsführung.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Deutsche Bundespost