Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Deutsche Bahn AG
Deutsche Bahn AG,Abk. DB AG, privates Unternehmen des Eisenbahnwesens, gegr. am 1. 1. 1994 im Zuge der Bahnreform; Sitz: Berlin, Zentrale: Frankfurt am Main. Die neue Organisationsstruktur für neun Geschäftsbereiche mit eigener Resultatsverantwortung ersetzt den alten dreistufigen Behördenaufbau. Die DB AG betätigt sich als Eisenbahnverkehrs- und gleichzeitig als Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Der diskriminierungsfreie Zugang von anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen auf das Schienennetz ist gesetzlich verankert. Von den Nutzern des Streckennetzes (rd. 40 000 km) erhebt die DB AG Trassenpreise. Der Bund gewährleistet gemäß Eisenbahnneuordnungs-Ges. eine ausreichende Schieneninfrastruktur.
Die DB AG wird von einem Vorstand in unternehmer. Eigenverantwortlichkeit geleitet; für das Verhältnis des Eigentümers Bund zu seinem Unternehmen DB AG gelten die Bestimmungen des Aktien-Ges. Dem Bund obliegt die Gesetzgebung und die Eisenbahnverkehrsverwaltung. Die unternehmer. Verantwortung der DB AG umfasst sämtl. Aktivitäten zur Beförderung von Gütern und Personen und das Betreiben und die Vermarktung der Eisenbahninfrastruktur sowie interne organisator. Entscheidungen. Durch die strikte Trennung hoheitlich-staatlicher von den unternehmer. Funktionen hat die DB AG die Möglichkeit, am nat. und internat. Wettbewerb teilzunehmen. Durch das Sanierungskonzept hat der Bund die DB AG von Schulden und Altlasten befreit und sie weitgehend vom Abschreibungsaufwand entlastet. Die DB AG hat die Beteiligungen der Dt. Bundesbahn übernommen und auch neue Beteiligungsgesellschaften gegründet.
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