Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Deutsche Arbeitsfront
Deutsche Arbeitsfront,Abk. DAF, nat.-soz. Einheitsverband der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nach der Zwangsauflösung der Gewerkschaften im Mai 1933 im Rahmen der nat.-soz. Gleichschaltungspolitik gegr. (Leiter: R. Ley), als »angeschlossener Verband« der NSDAP ein polit. und wirtsch. Machtinstrument der Partei. Die Mitgl. der versch. Wirtschaftszweige waren in 18 »Reichsbetriebsgemeinschaften« zusammengefasst. Die Arbeitnehmer konnten damit ihre Interessen nicht mehr unabhängig vom Staat vertreten. Durch Kontrollrats-Ges. vom 10. 10. 1945 wurde die DAF aufgelöst. Eine Sonderorganisation war die Gemeinschaft »Kraft durch Freude« für Urlaubs- und Freizeitgestaltung.
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