Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Deutsch-Tschechoslowakischer Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit
Deutsch-Tschechoslowakischer Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit, völkerrechtl. Vertrag, abgeschlossen am 27. 2. 1992 in Prag, löst den Prager Vertrag von 1973 (»Normalisierungsvertrag«) ab und soll die Aussöhnung nach dem Zweiten Weltkrieg zw. Deutschen, Tschechen und Slowaken fördern. Der Vertrag bestätigt die bestehenden Grenzen und sichert der dt. Minderheit in der ČSFR einen Minderheitenschutz zu. Vermögensfragen (Restitutionsansprüche der 1945/46 vertriebenen Sudetendeutschen) wurden ausgeklammert. In der Präambel des Vertrages wird von tschechoslowak. Seite erstmals offiziell der Begriff »Vertreibung« benutzt. - Beide Nachfolgestaaten der ČSFR, die Tschech. Republik und die Slowak. Republik, erkennen den Vertrag an.
Deutsch-Tschechoslowakischer Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit, völkerrechtl. Vertrag, abgeschlossen am 27. 2. 1992 in Prag, löst den Prager Vertrag von 1973 (»Normalisierungsvertrag«) ab und soll die Aussöhnung nach dem Zweiten Weltkrieg zw. Deutschen, Tschechen und Slowaken fördern. Der Vertrag bestätigt die bestehenden Grenzen und sichert der dt. Minderheit in der ČSFR einen Minderheitenschutz zu. Vermögensfragen (Restitutionsansprüche der 1945/46 vertriebenen Sudetendeutschen) wurden ausgeklammert. In der Präambel des Vertrages wird von tschechoslowak. Seite erstmals offiziell der Begriff »Vertreibung« benutzt. - Beide Nachfolgestaaten der ČSFR, die Tschech. Republik und die Slowak. Republik, erkennen den Vertrag an.
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