Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Deutsch-Tschechische Erklärung
Deutsch-Tschẹchische Erklärung, eine Erklärung der Regierungen der Bundesrep. Dtl. und der Tschech. Republik, unterzeichnet am 21. 1. 1997 in Prag von Bundeskanzler H. Kohl und dem tschech. MinPräs. V. Klaus, knüpft mit der Absicht, die deutsch-tschech. Beziehungen im Geist guter Nachbarschaft weiterzuentwickeln, an den Deutsch-Tschechoslowak. Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftl. Zusammenarbeit (1992) an. Die dt. Seite bekennt sich in der Erklärung zu ihrer Verantwortung für die Rolle Dtl.s, die zum Münchener Abkommen (1938), zur Vertreibung von Menschen aus dem tschechoslowak. Grenzgebiet und zur Zerschlagung und Besetzung der Tschechoslowakei geführt hat. »Sie bedauert das Leid und das Unrecht, das dem tschech. Volk durch die nationalsozialistischen Verbrechen von Deutschen angetan worden ist.« Die tschechische Seite bedauert, »dass durch die nach dem Kriege erfolgte Vertreibung sowie zwangsweise Aussiedlung der Sudetendeutschen aus der Tschechoslowakei, die Enteignung und Ausbürgerung unschuldigen Menschen viel Leid und Unrecht zugefügt wurde«. Sie bedauert darüber hinaus, dass Exzesse tschechischerseits 1946 durch Ges. als nicht widerrechtlich bezeichnet und infolgedessen auch nicht bestraft wurden. Beide Seiten richten einen Fonds zur Finanzierung von Projekten gemeinsamen Interesses (u. a. Jugendbegegnung, Altenfürsorge, Förderung von Minderheiten) ein.
Deutsch-Tschẹchische Erklärung, eine Erklärung der Regierungen der Bundesrep. Dtl. und der Tschech. Republik, unterzeichnet am 21. 1. 1997 in Prag von Bundeskanzler H. Kohl und dem tschech. MinPräs. V. Klaus, knüpft mit der Absicht, die deutsch-tschech. Beziehungen im Geist guter Nachbarschaft weiterzuentwickeln, an den Deutsch-Tschechoslowak. Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftl. Zusammenarbeit (1992) an. Die dt. Seite bekennt sich in der Erklärung zu ihrer Verantwortung für die Rolle Dtl.s, die zum Münchener Abkommen (1938), zur Vertreibung von Menschen aus dem tschechoslowak. Grenzgebiet und zur Zerschlagung und Besetzung der Tschechoslowakei geführt hat. »Sie bedauert das Leid und das Unrecht, das dem tschech. Volk durch die nationalsozialistischen Verbrechen von Deutschen angetan worden ist.« Die tschechische Seite bedauert, »dass durch die nach dem Kriege erfolgte Vertreibung sowie zwangsweise Aussiedlung der Sudetendeutschen aus der Tschechoslowakei, die Enteignung und Ausbürgerung unschuldigen Menschen viel Leid und Unrecht zugefügt wurde«. Sie bedauert darüber hinaus, dass Exzesse tschechischerseits 1946 durch Ges. als nicht widerrechtlich bezeichnet und infolgedessen auch nicht bestraft wurden. Beide Seiten richten einen Fonds zur Finanzierung von Projekten gemeinsamen Interesses (u. a. Jugendbegegnung, Altenfürsorge, Förderung von Minderheiten) ein.