Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Deutsch-Sowjetischer Nichtangriffspakt
Deutsch-Sowjẹtischer Nichtangriffspakt (Hitler-Stalin-Pakt), am 23. 8. 1939 in Moskau für zehn Jahre abgeschlossener und sofort in Kraft gesetzter Vertrag; enthielt auch die Verpflichtung zu gegenseitiger Neutralität bei Auseinandersetzungen mit einem Dritten. Der von den Außenmin. J. von Ribbentrop und W. M. Molotow unterzeichnete Vertrag enthielt ein geheimes Zusatzprotokoll (bis 1989 von der UdSSR bestritten), in dem das westl. Polen (bis zur Linie der Flüsse Narew, Weichsel und San) und Litauen der dt. Interessensphäre, Finnland, Estland, Lettland, das östl. Polen und Bessarabien der sowjet. zugewiesen wurden. Der Pakt, der Hitler die Entfesselung des Zweiten Weltkriegs erleichterte und der UdSSR den Weg nach Mitteleuropa öffnete, wurde nach der militär. Niederlage Polens im Sept. 1939 durch den Deutsch-Sowjet. Grenz- und Freundschaftsvertrag vom 28. 9. 1939 ergänzt (Verschiebung der dt.-sowjet. Demarkationslinie in Polen nach O, Zuordnung Litauens zur sowjet. Interessensphäre). Am 22. 6. 1941 brach Dtl. mit dem Überfall auf die UdSSR den Pakt.
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